Amtliche Beglaubigung

  • Volltext

    Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
  • Erforderliche Unterlagen

    Originale der Schriftstücke
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    für Schriftstücke pro Seite 2,00 EUR 

    für Unterschriften pro Beglaubigung 3,00 EUR

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 15 Minuten ausgegangen werden. Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden auch Termine zur Abholung vereinbart.
  • Weiterführende Informationen

    Beglaubigt werden:
    ·         Kopien von Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen, Privatzeugnissen und
               Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen in deutscher Sprache
    ·         Kopien von deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
    ·         Unterschriften zur Vorlage bei Behörden


    NICHT beglaubigt werden:
    ·         Personenstandsurkunden (hier reicht meistens eine einfache Bestätigung aus)
    ·         Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind
    ·         fremdsprachige Schriftstücke bzw. deren Übersetzung

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Eine einfache gebührenfreie Bestätigung ist jedoch möglich.

     

    Bitte bringen Sie keine Kopien mit. Die Kopien der zu beglaubigenden Schriftstücke werden von uns vor Ort angefertigt.


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Zuständige Mitarbeitende