Wann ist die Gemeinde Neuenhagen zuständig?


Wann ist die Gemeinde Neuenhagen zuständig? 

Brandeinsätze und sonstige Not- und Unglücksfälle im Bereich der technischen Hilfeleistung werden in der alltäglichen Gefahrenabwehr von den Feuerwehren auf Gemeindeebene abgearbeitet. Hierfür ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, unter anderem eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. 

Eine Krise ist eine vom Normalfall abweichende Situation mit dem Potential für oder mit bereits eingetretenen Schäden an Schutzgütern, beispielsweise Personenschäden, Umweltschäden oder erhebliche Sachschäden, welche mit der normalen Aufbau- und Ablauforganisation einer Verwaltung nicht mehr bewältigt werden können. Hier müssen besondere Organisationsformen greifen, um diese Krise zu bewältigen.  

Wenn Einsatzlagen aufwachsen oder von Beginn an bei bestimmten Ereignissen eine Mitwirkung der Verwaltung notwendig ist, sollte eine entsprechende Verwaltungseinheit vorgehalten werden, welche die anstehenden Verwaltungsaufgaben zur Schadenbewältigung erledigt und den Bürgermeister unterstützt.  

Darüber hinaus müssen bei außergewöhnlichen Ereignissen mit einer großen Anzahl von betroffenen Personen, bei Großschadensereignissen oder in Katastrophenfällen in vielen Bereichen über das ,,normale Tagesgeschäft‘‘ hinausgehend in kurzer Zeit sehr viele Maßnahmen getroffen, koordiniert und kontrolliert werden.

Solche außergewöhnlichen Ereignisse können beispielsweise sein:

  • Evakuierungen im Zuge von Kampfmittelfunden
  • Flächendeckende Stromausfälle
  • Epidemie / Pandemie
  • Waldbrände
  • Bombendrohungen
  • Zugunglücke
  • Flugzeugabstürze
  • Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern
  • Ausfall der Gasversorgung
  • Starkregenereignisse
  • Hochwasser

Der reguläre Verwaltungsaufbau einer Gemeindeverwaltung ist für solche Aufgaben nicht ausgelegt. Es muss für solche Fälle eine von der Alltagsorganisation abweichende Krisenorganisation geben. Der Landkreis koordiniert und leitet alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, sobald der Katastrophenfall ausgerufen wird.  

Eine Katastrophe ist, wie bereits erwähnt, ein über ein Großschadensereignis hinausgehendes Ereignis, bei dem eine Vielzahl von Menschen gefährdet bzw. beeinträchtigt sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört bzw. gefährdet ist sowie die örtlichen und überörtlichen Kräfte zur Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichend sind.  

Bei allen Ereignissen, die unterhalb dieser Katastrophenschwelle liegen, sind die Gemeinden für die Leitung und Koordinierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen verantwortlich und zuständig. Ebenfalls müssen die Gemeinden sämtliche Maßnahmen koordinieren und leiten, bis der Landkreis die Leitung übernommen hat.

Klassische Beispiele für Ereignisse unterhalb dieser Katastrophenschwelle sind langanhaltende, flächendeckende Stromausfälle oder Flächenlagen infolge starker Unwetterereignisse.