Führungsebenen im Schadensfall


Führungsebenen im Schadensfall 

Zur Bewältigung solcher Großschadensereignisse sowie im Katastrophenfall gibt es nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100 – Führung und Leitung im Einsatz) drei wesentliche Führungsebenen:

Führungsebenen gemäß FwDV 100


Die politisch-gesamtverantwortliche Komponente ist auf Gemeindeebene der Bürgermeister. Er trägt die politische Gesamtverantwortung für sämtliche Maßnahmen und muss zur Gefahrenabwehr:  

  • Einsatzmaßnahmen (operativ-taktisch) veranlassen, koordinieren und verantworten,
  • Verwaltungsmaßnahmen (administrativ-organisatorisch) veranlassen, koordinieren und verantworten.

Zur Erfüllung aller operativ-taktischen Maßnahmen kann sich die politisch-gesamtverantwortliche Komponente z.B. eines Führungsstabes oder einer technischen Einsatzleitung bedienen.

Die operativ-taktische Komponente ist in der Regel die Feuerwehr. Operativ-taktische Maßnahmen dienen der Koordination aller technisch-taktischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Hierzu zählen:  

  • Bildung von Einsatzschwerpunkten,
  • Ordnung des Raumes (Abschnittsbildung),
  • Ordnung der Kräfte (Bereitstellungsräume, Kräfte- & Mittelreserven),
  • Ordnung der Zeit (Festlegung der Reihenfolge von Einsatzmaßnahmen, Ablösung von Einsatzkräften durch Reservekräfte),
  • Ordnung der Informationen (Aufbau und Betrieb einer Kommunikationsstruktur).

Zur Erfüllung aller administrativ-organisatorischen Maßnahmen steht der politisch-gesamtverantwortlichen Komponente ein Verwaltungsstab, beispielsweise in Form eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), zur Verfügung. 

Die administrativ-organisatorische Komponente in Form des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse ist eine festgelegte Verwaltungseinheit. Dessen Aufgabe ist es, umfassende Entscheidungen zur Bewältigung einer Schadenlage schnell, ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen Aspekte zu treffen.

Im Einsatzfall werden in diesem Stab fachbereichsübergreifend Kräfte aus der eigenen Verwaltung gebündelt. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse ist keine ständige Einrichtung, sondern wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum und nach einer bereits vorherbestimmten Organisationsstruktur gebildet. Im Stab für außergewöhnliche Ereignisse arbeiten alle zur Bewältigung einer eingetretenen Schadenlage zuständigen Fachbereiche der eigenen Verwaltung.

Ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse kann zum Einsatz kommen, wenn z.B.: 

  • koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche/Ämter/Behörden erforderlich ist,
  • koordinierte und fachbereichsübergreifende Informierung der Bevölkerung und Presse notwendig ist,
  • Vielzahl verschiedener Informationen bewertet und darauf aufbauend Entscheidungen zu treffen sind.

Aktuell befindet sich die Gemeinde Neuenhagen im Aufbau eines solchen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse.