Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung startet ab März 2026

Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Das bedeutet: Auch das Heizen soll in Zukunft deutlich klimafreundlicher werden. Denn beim Heizen von Häusern und Wohnungen entstehen viele Treibhausgase. Deshalb sollen Öl und Gas nach und nach durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch Abwärme, zum Beispiel aus Betrieben oder Rechenzentren, soll künftig besser genutzt werden.

Der Bund hat die Städte und Gemeinden deshalb mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.

Die Aufgabe der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung vor Ort langfristig klimafreundlich, bezahlbar und verlässlich gestaltet werden kann. Dazu wird untersucht, wie heute geheizt wird, welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort genutzt werden können und in welchen Gebieten künftig eher Wärmenetze oder eher dezentrale Lösungen sinnvoll sind.

Die Wärmeplanung ist damit ein strategischer Fahrplan für die kommenden Jahre. Sie schafft Orientierung und hilft dabei, die richtigen Schritte für eine nachhaltige Wärmeversorgung vorzubereiten.

Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger

Wichtig ist: Die Wärmeplanung entscheidet nicht über einzelne Häuser. Sie schreibt also niemandem vor, welche Heizung eingebaut werden muss.

Sie soll vor allem Orientierung geben. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Gemeinde sollen besser einschätzen können, welche Art der Wärmeversorgung in Zukunft vor Ort möglich und sinnvoll sein kann.

Gemeinsames Vorgehen der Gemeinden

Die Wärmeplanung in Neuenhagen bei Berlin wird nicht allein erstellt. Sie wird gemeinsam mit den Kommunen Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten und Petershagen/Eggersdorf erarbeitet.

Diese Zusammenarbeit hat Vorteile: Die Gemeinden können Wissen teilen, gemeinsam planen und Kräfte bündeln.

Mit der Erstellung wurde die energielenker projects GmbH beauftragt. Bis zum Sommer 2027 werden nun die aktuelle Situation untersucht, mögliche Potenziale geprüft und Vorschläge für die zukünftige Wärmeversorgung erarbeitet.

Über den Stand des Projekts und wichtige Zwischenergebnisse wird die Gemeinde regelmäßig informieren.


Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung


Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung soll zeigen, wie die Wärmeversorgung in der Gemeinde in Zukunft klimafreundlich und bezahlbar werden kann. Sie ist ein Plan für die nächsten Jahre und hilft der Gemeinde, die Wärmeversorgung Schritt für Schritt weiterzuentwickeln.

Wie läuft eine Kommunale Wärmeplanung ab?

Die Wärmeplanung besteht aus mehreren Schritten.

Zuerst wird geschaut, wie die Wärmeversorgung heute aussieht. Zum Beispiel: Wie wird geheizt? Wie hoch ist der Verbrauch? Welche Gebäude gibt es?

Danach wird geprüft, welche Möglichkeiten es für die Zukunft gibt. Dabei geht es zum Beispiel um erneuerbare Energien, Abwärme und Einsparmöglichkeiten.

Im nächsten Schritt wird überlegt, welche Lösung in welchem Gebiet sinnvoll sein könnte. In manchen Bereichen könnte ein Wärmenetz gut passen, in anderen eher einzelne Heizungen.

Zum Schluss wird festgelegt, welche Schritte in den nächsten Jahren wichtig sind.

Kommt in meiner Straße künftig ein Wärmenetz?

Das wird im Rahmen der Wärmeplanung geprüft. Erst nach den Untersuchungen kann besser eingeschätzt werden, in welchen Gebieten ein Wärmenetz sinnvoll sein könnte.

Muss ich meine Heizung jetzt austauschen?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung bedeutet nicht, dass Sie Ihre Heizung austauschen müssen.

Welche Auswirkungen hat die Wärmeplanung auf mein Haus?

Die Wärmeplanung trifft keine direkte Entscheidung für einzelne Häuser. Sie zeigt aber, welche Arten der Wärmeversorgung in einem Gebiet in Zukunft grundsätzlich möglich sein könnten.

Wie werden Daten geschützt?

Der Schutz von Daten ist wichtig. Daten werden nur für die Wärmeplanung genutzt und nach den gesetzlichen Regeln verarbeitet. Ergebnisse werden nur in zusammengefasster und anonymer Form veröffentlicht. Dadurch sind keine Rückschlüsse auf einzelne Häuser oder Haushalte möglich.