Hund

Hundehaltung

Hundehaltung

Meldepflicht

Bei der Anmeldung eines Hundes sind zwei Sachverhalte zu beachten. Man spricht von einer allgemeinen und von einer steuerlichen Anmeldung des Hundes. Die allgemeine Anmeldung zeigt das Halten eines Hundes (Rasse, Alter, Geschlecht) ganz allgemein an. Die steuerliche Anmeldung umfasst die Erfassung als Erst-, Zweit- oder Dritthund je Haushalt.

Jeder Hundehalter in Neuenhagen ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Steuerpflichtig wird der Hund jedoch erst, wenn er von Geburt an 12 Wochen alt ist. 

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.

Der Hundehalter erhält für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundstücks nur mit der sichtbar befestigten Hundesteuermarke führen. Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin gibt aller drei Jahre Hundesteuermarken aus, die sich durch Form und Farbe zu den vorangegangenen Hundesteuermarken unterscheiden. Bei Abmeldung eines Hundes sind die Hundesteuermarken wieder abzugeben.


Notwendige Unterlagen

Zur Anmeldung eines Hundes ist durch Kaufvertrag, Impfausweis, Ahnentafel oder sonstigen Papieren die Hunderasse nachzuweisen.


Bitte beachten Sie außerdem die   ordnungsbehördliche Anmeldung der Hunde ab 40 cm Widerristhöhe und/oder schwerer als 20 kg und die Regelungen zu gefährlichen Hunden!

Leinenzwang & Hundetoiletten

Innerhalb bebauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Der Anleinzwang gilt auch für Flächen außerhalb bebauter Ortsteile, wenn diese von der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin entsprechend gekennzeichnet sind. Halter und Führer von Tieren haben bei deren Ausführen zur Aufnahme des Tierkotes geeignete Materialien (z. B. Tüten) mit sich zu führen, um den Tierkot unverzüglich beseitigen zu können. Hundekottüten sind in Hundetoiletten
zu entsorgen; siehe hier die Standorte für Hundetoiletten.