Häuser_Spretipark.jpg

Wohnen

Wohnen in Neuenhagen

Es lebt sich gut in Neuenhagen!

Neue oder sanierte Einfamilienhäuser, schmucke Stadtvillen und vereinzelt auch Mehrfamilienhäuser, die umgeben sind von gepflegten Gärten, prägen das Antlitz unseres Ortes. Die Grundstücke sind in der Regel zwischen 500 und 1000 Quadratmeter groß. Die Straßen sind gesäumt von bis zu 100 Jahre alten Bäumen, die im Sommer Schatten spenden. Liebevoll sprechen die Neuenhagener deshalb von ihrer "Gartenstadt", auch wenn wir keine Stadt sind.

Dennoch erfordert das Zusammenleben in einer mehr als 19.000 Einwohner zählenden Gemeinschaft gewisse Regeln, die wir auf dieser und den folgenden Seiten zusammengestellt haben.


In Neuenhagen gilt wie in ganz Brandenburg das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz. Es regelt Grenzabstände zum Nachbarn, Wege- und Leitungsrecht, wer wo sein Grundstück einzufrieden hat u. v. m. Die wichtigsten Fragen dazu sind in der Broschüre "Auf gute Nachbarschaft" zusammengefasst.

Seit 2017 gilt in Neuenhagen die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". Sie enthält Regelungen zum Schutz von Verkehrsflächen und Anlagen, zur Nutzung von Kinderspiel- und Bolzplätzen, zu Schutzvorkehrungen an Grundstücken u. a.  


Die wichtigsten Regelungen zum Neuenhagener Ortsrecht finden Sie in nebenstehender Broschüre.