Grundstückszufahrten

Grundstückszufahrten errichten

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 31.03.2005 (GVBI. Bbg. I/05, Nr. 16, S. 218) in der jeweils gültigen Fassung bedürfen Arbeiten an der Straße der Zustimmung und Erlaubnis des jeweiligen Straßenbaulastträgers der Straße. Für die Gemeindestraßen in der Ortslage Neuenhagen bei Berlin ist die Gemeindeverwaltung für die Erteilung von Erlaubnissen zuständig.


Notwendige Unterlagen

Anträge sind schriftlich zu stellen. Dem Antrag ist ein Lageplan im Maßstab 1:100 oder eine aussagefähige Lageskizze beizufügen. Der Lageplan/die Lageskizze muss folgende Eintragungen aufweisen:

1. Lage und Breite der Überfahrt (Regelbreite 3 Meter Grundstücksgrenze, 5 Meter straßenseitig)

2. Aufteilung der Fläche des Straßenraumes zwischen Grundstück und Fahrbahnrand (Gehweg, Radweg, Bankett- und     Baumstreifen, Parkstreifen)

3. vorhandene Einbauten im Bereich der Überfahrt (Schächte, Schieber, Mäste, Elektro-Verteiler,                                             Straßenbeleuchtungsmaste)

4. vorhandene Bäume bis 2,50 m seitlichen Abstand von der Überfahrt mit Angabe des Stammdurchmessers der               Bäume.

Errichtung einer Baustellenzufahrt

Anträge für die Errichtung einer Baustellenzufahrt sind ebenfalls an die oben genannte Adresse zu richten. Bei Anträgen zur Zustimmung von Arbeiten an der Straße im Zuge der Unterhaltung, Instandsetzung oder Erneuerung von bestehenden Grundstückszufahrten sind die Arbeiten ausreichend zu beschreiben. Mit der Ausführung der Arbeiten dürfen nur qualifizierte Fachfirmen beauftragt werden. Die jeweils beauftragte Firma ist der Gemeindeverwaltung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.