Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.neuenhagen-bei-berlin.de veröffentlichten Website der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in der 24. KW des Jahres 2025 vom Landesamt für Soziales und Versorgung | Dezernat 42 Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg vorgenommenen Bewertung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549. Das Bewertungsverfahren im Land Brandenburg beinhaltet bei der vereinfachten Überwachung, auf Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524, 50 Anforderungen mit 60 Prüfschritten. Zu jeder Anforderung gibt es jeweils einen oder mehrere Prüfschritte.
Prüfbericht des Landesamtes für Soziales und Versorgung (pdf)
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Anforderungen sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt wurde stichprobenartig auf Barrierefreiheit untersucht. Das Testergebnis ist aufgrund der gefundenen Auffälligkeiten repräsentativ.
Es kann festgestellt werden, dass große Teile des Webauftritts grundsätzlich für die meisten Nutzergruppen zugänglich sind. 23 der 50 Anforderungen sind aktuell bestanden, 5 sind im Wesentlichen bestanden und 9 sind nicht anwendbar.
Die Konformität zur EN 301 549 ist nicht gegeben, da 13 Anforderungen nicht bestanden sind.
Zur Erklärung: Zur Erfüllung der Konformität müssen alle Vorgaben der EN 301 549 (Kapitel 9 und eine Anforderung aus Kapitel 12), und damit die WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA), erfüllt sein.
Es wurde ein Dokument auf Barrierefreiheit geprüft, der automatisierte Test (PAC) wurde nicht bestanden.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. Ein Relaunch der Homepage soll hierzu schnellstmöglich Abhilfe schaffen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.11.2026 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de an.
[verlinkte URL mit Namen des Feedback-Mechanismus, z. B. „Barrieren melden“ angeben. Dabei sollten der Leitfaden „Erklärung zur Barrierefreiheit“ und der Leitfaden „Feedback-Mechanismus“ beachtet werden]
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.