Mit Beginn der Laubsaison weist die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin auf eine wichtige Klarstellung bei der kommunalen Laubentsorgung hin: Maßgeblich ist nicht die Herkunft des Laubes, sondern der Ort, an dem es liegt.
Die Gemeinde entsorgt satzungsgemäß Straßenlaub, also Laub, das sich auf öffentlichen Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen befindet. Dagegen ist Laub, das auf privaten Grundstücken anfällt – auch wenn es von Straßenbäumen stammt – von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern selbst über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege (z. B. Biotonne oder Kompostierung) zu entsorgen.
Die Laubentsorgung erfolgt in den Monaten September bis Januar des Folgejahres. Die Touren orientieren sich an der Straßenreinigung. Die jeweiligen Entsorgungswochen können dem Tourenplan der Straßenreinigung entnommen werden.
Laub von öffentlichen Straßen ist neben der Fahrbahn in Vorbereitung der Entsorgung durch die von der Gemeinde beauftragte Firma in Form von Haufen abzulagern. Straßenlaub ist nicht an Bäumen und auf Fahrbahnen abzulagern. Zusätzlich kann Laub ebenso in Säcken und privaten Laubkisten für den Abtransport vorbereitet werden.
Die Gemeinde stellt kostenfrei Laubsäcke zur Verfügung. Diese sind im Rathaus in 5er-Rollen erhältlich. Befüllte Laubsäcke können am Straßenrand bereitgestellt werden und werden während der Laubsaison fortlaufend eingesammelt.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger private Laubkisten nutzen. Hierfür ist vor der Aufstellung eine kostenfreie Vereinbarung mit der Gemeinde über Standort, Größe und Aufstellzeitraum erforderlich.
Die Gemeinde bittet außerdem darum, Laub und andere Gartenabfälle von privaten Grundstücken nicht auf öffentliche Flächen zu verbringen. Dies ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Laubentsorgung, zu den Laubsäcken sowie zu privaten Laubkisten finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin.
