Ausstellung einer Personenstandsurkunde

  • Volltext

    Für alle Personenstandsfälle ab 1874 die sich in Neuenhagen und Hoppegarten (einschließlich Hönow, Münchehofe, Birkenstein, Heidemühle, Ravenstein) ereignet haben, können vom Standesamt Urkunden ausgestellt werden.

    Ausstellen von Personenstandsurkunden:

    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Sterbeurkunde

    Der formlose Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

    Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
    Standesamt
    Am Rathaus 1
    15366 Neuenhagen

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Abforderung der Urkunde muss der Antragsteller sein rechtliches Interesse für die Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. Personen, die auf der Urkunde benannt sind, haben einen berechtigten Zugriff. Nichtgenannte Personen müssen anhand von anderen Urkunden oder Dokumenten rechtliches Interesse nachweisen.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Einmalgebühr in Höhe von 10 EUR
    • für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum, Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand 17,00 bis 55,00 EUR

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende