Eheschließung
Volltext
Ohne die entsprechenden Dokumente und Urkunden führt kein Weg in den Hafen der Ehe.
Die Anmeldung zur Eheschließung, ist mindestens von einem Eheschließenden persönlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt vorzunehmen. Es ist dann Ihrem Wunsch überlassen, in welchem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland Sie innerhalb der folgenden sechs Monaten die Ehe schließen wollen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung sind abhängig von den Wünschen des Brautpaares. Sie liegen zwischen 50 und 200 EUR.Weiterführende Informationen
Einige Staaten stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Dieses bekommen Sie beim letzten Wohnsitzstandesamt im Ausland. Die konsularischen Vertretungen in Deutschland sind Ihnen bei der Beschaffung dieser Ehefähigkeitszeugnisse behilflich.
Wenn Ehefähigkeitszeugnisse nicht ausgestellt werden, ist ein „Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses“ zu stellen. Der Antrag wird beim Standesamt gestellt und von diesem an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.
Ohne ein Ehefähigkeitszeugnis oder ohne die Befreiungsurkunde des Oberlandesgerichts kann eine Ehe mit einem ausländischen Staatsangehörigen nicht geschlossen werden.