Eheschließung

  • Volltext

    Ohne die entsprechenden Dokumente und Urkunden führt kein Weg in den Hafen der Ehe.

    Die Anmeldung zur Eheschließung, ist mindestens von einem Eheschließenden persönlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt vorzunehmen. Es ist dann Ihrem Wunsch überlassen, in welchem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland Sie innerhalb der folgenden sechs Monaten die Ehe schließen wollen.

  • Erforderliche Unterlagen

    ·    Für den Fall, dass nur ein Eheschließender die Anmeldung vornimmt, die formlose Vollmacht des nicht anwesenden Partners.

    ·    Die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenbuch der Eheschließenden; diese erhalten Sie bei den Standesämtern Ihrer Geburtsorte.

    ·    Erforderlich ist eine aktuelle Erweiterte Meldebescheinigung. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde.

    ·    Schließlich gehört der Personalausweis oder der Reisepass dazu.

          

    Wenn Sie bereits verheiratet waren, so ist zu ergänzen:
    die Heiratsurkunde mit dem Auflösungsvermerk der vorherigen Ehe bzw. die Heiratsurkunde und der Nachweis über die Auflösung der vorherigen Ehe durch das Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde.


    Unterlagen bei besonderen Lebenssituationen:

    ·    Einbürgerungsurkunde
    Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie die    Einbürgerungsurkunde im Original vorlegen.

    ·    Kinder
    Aktuelle Geburtsurkunden und evtl. Vaterschaftsanerkennungen aller Kinder sind vorzulegen.

    ·    Minderjährigkeit eines Partners
    Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim zuständigen Familiengericht).

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Die Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung sind abhängig von den Wünschen des Brautpaares. Sie liegen zwischen 50 und 200 EUR.
  • Weiterführende Informationen

    Einige Staaten stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Dieses bekommen Sie beim letzten Wohnsitzstandesamt im Ausland. Die konsularischen Vertretungen in Deutschland sind Ihnen bei der Beschaffung dieser Ehefähigkeitszeugnisse behilflich.

    Wenn Ehefähigkeitszeugnisse nicht ausgestellt werden, ist ein „Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses“ zu stellen. Der Antrag wird beim Standesamt gestellt und von diesem an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

    Ohne ein Ehefähigkeitszeugnis oder ohne die Befreiungsurkunde des Oberlandesgerichts kann eine Ehe mit einem ausländischen Staatsangehörigen nicht geschlossen werden.

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