Anmeldung eines Wohnsitzes

  • Volltext

    Wenn Sie eine Wohnung in Neuenhagen bei Berlin bezogen haben, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörigen anmelden. Für die An- und Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich an- bzw. ummelden.

    Bei einer Vertretung ist eine Vollmacht sowie der Personalausweis und ggf. Reisepass mitzugeben. Zur An- und Ummeldung eines minderjährigen Kindes ist immer die Zustimmung des nicht mitziehenden sorgeberechtigten Elternteils vorzulegen. Sollte das Sorgerecht allein ausgeübt werden, ist dies mit einer Negativbescheinigung des Jugendamtes oder ggf. mit dem Scheidungsurteil nachzuweisen. Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie kein Anmeldeformular auszufüllen, die notwendigen Angaben werden direkt bei der Bearbeitung abgefragt. Bei einem Zuzug aus einem anderen Wohnort innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für alle anzumeldenden Personen - beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderreisepass wird bei einem Zuzug in die Gemeinde der neue Wohnort eingetragen. Sollten Sie nur einen Reisepass besitzen, ist bei einem Zuzug in die Gemeinde zusätzlich die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung Ihres bisherigen Wohnortes erforderlich.
    • Wohnungsgeberbestätigung über den tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung (der Mietvertrag reicht nicht aus!)
    • Geburtsurkunde - bei Kindern unter 16 Jahren
    • (bei Geburten im Ausland: internationale Geburtsurkunde bzw. Original mit Übersetzung)
    • Betreuerausweis - nur erforderlich, wenn mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer bestellt ist, der die Anmeldung vornimmt
    • Zustimmung bzw. Negativbescheinigung Bei der Anmeldung eines minderjährigen Kindes ist immer die Zustimmung des nicht mitziehenden sorgeberechtigten Elternteils vorzulegen. Sollte das Sorgerecht allein ausgeübt werden, ist dies mit einer Negativbescheinigung des Jugendamtes oder ggf. mit dem Scheidungsurteil nachzuweisen.

    Hinweise für ausländische Staatsangehörige:

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Reisepass mit. Wenn Sie schon einmal in Deutschland angemeldet waren bzw. aktuell gemeldet sind, ist zusätzlich die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung Ihres bisherigen Wohnortes erforderlich.

    Für Staatsangehörige eines nicht EU-Landes: Die Anmeldung bei der Meldebehörde führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland (http://www.maerkisch-oderland.de/landratsamt/index.html).

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine
  • Fristen

    Die Anmeldung in eine Wohnung muss nach dem Bundesmeldegesetz  innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht im Voraus anmelden können.
  • Anträge / Formulare


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