Führungszeugnis beantragen

  • Volltext

    Es gibt verschiedene Führungszeugnisse:

    Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber)

    Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde oder öffentliche Einrichtung. Das Führungszeugnis wird direkt zur Behörde gesandt. Bitte halten Sie bei der Beantragung den Verwendungszweck, die genaue Postanschrift der betroffenen Stelle sowie ggf. das Aktenzeichen bereit.

    Belegart NE = erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke

    Belegart OE = erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage

    Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers bzw. des Einrichtungsträgers. Dieser muss bestätigen, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist und die Voraussetzungen gemäß § 30a BZRG vorliegen.

    Für weitere Informationen, einfach auf DETAILS klicken:

  • Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    13 Euro
  • Bearbeitungsdauer

    1-2 Wochen
  • Weiterführende Informationen

    Im erweiterten Führungszeugnis werden auch weitere Straftaten wie z. B.

      • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
      • Zuhälterei / Ausbeutung von Prostituierten
      • Misshandlung von Schutzbefohlenen
      • Kinderhandel
      • exhibitionistische Handlungen
      • Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

    aufgeführt.

    Zum Teil waren diese Delikte auch schon im "normalen Führungszeugnis" enthalten, allerdings wurden dort keine Eintragungen vorgenommen

      • wenn das Verfahren eingestellt wurde
      • bei Verfahren, die mit einem Freispruch geendet haben
      • bei Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe
      • bei Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Diese Daten sind jetzt im erweiterten Führungszeugnis enthalten, das damit eine umfassendere Auskunft beinhaltet.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Führungszeugnis kann nur persönlich am Haupt- oder Nebenwohnsitz beantragt werden. Oder Sie beantragen es online beim Bundesamt für Justiz. Voraussetzung für die Online-Beantragung ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. (Bitte lesen Sie hierzu untenstehenden Info-Flyer).

    Personen, die sich im Ausland befinden
    In diesem Fall muss das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister -beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de

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