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Vaterschaftsanerkennungen

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, wird der Vater nur dann in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen, wenn er die Vaterschaft anerkannt und die Mutter des Kindes dem zugestimmt hat.

Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung und Geburtsurkunden der Eltern

     Bei geschiedenen bzw. in Scheidung lebenden Müttern

  • Ist die Mutter des Kindes geschieden bzw. ist eine Scheidung anhängig, legen Sie bitte die Eheurkunde und das Scheidungsurteil bzw. den Nachweis über die Anhängigkeit der Scheidung vor.

     Bei verwitweten Müttern

  • Ist die Mutter des Kindes verwitwet, legen Sie bitte die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten      vor.

Allgemeine Hinweise:

Persönliche Vorsprache der Eltern ist erforderlich

Wenn die Mutter oder der Vater nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt es einige Besonderheiten; kontaktieren Sie in diesem Fall bitte das Standesamt.

Die Vaterschaft können Sie entweder beim Standesamt (gebührenpflichtig) oder beim Jugendamt (gebührenfrei) anerkennen lassen.