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Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Beglaubigt werden:

  • Kopien von Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen, Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen in deutscher Sprache
  • Kopien von deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
  • Unterschriften zur Vorlage bei Behörden.

NICHT beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (hier reicht meistens eine einfache Bestätigung aus)
  • ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind
  • fremdsprachige Schriftstücke bzw. deren Übersetzung.

Hinweise:
Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Eine einfache gebührenfreie Bestätigung ist jedoch möglich.