Erweitertes Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis

Der Gesetzgeber hat das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) mit Wirkung zum 1. Mai 2010 geändert; im neuen § 30a wurde das so genannte "Erweiterte Führungszeugnis" aufgenommen.

Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch weitere Straftaten aufgeführt wie z. B.:

  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
  • Zuhälterei / Ausbeutung von Prostituierten
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Kinderhandel
  • exhibitionistische Handlungen
  • Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie.

Zum Teil waren diese Delikte auch schon im "normalen Führungszeugnis" enthalten, allerdings wurden dort keine Eintragungen vorgenommen:

  • wenn das Verfahren eingestellt wurde
  • bei Verfahren, die mit einem Freispruch geendet haben
  • bei Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe
  • bei Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Diese Daten sind jetzt im erweiterten Führungszeugnis enthalten, das damit eine umfassendere Auskunft beinhaltet.

Das erweiterte Führungszeugnis kann vom Arbeitgeber ausschließlich verlangt werden

  • bei erforderlicher Prüfung der Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • bei sonstiger beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen
  • bei Tätigkeiten mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen

wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf § 30a BZRG vorgesehen ist.

Daher können z. B. für Erzieher in Kindergärten oder in Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen etc. erweiterte Führungszeugnisse angefordert werden.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers bzw. des Einrichtungsträgers. Dieser muss bestätigen, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist und die Voraussetzungen gemäß § 30a BZRG vorliegen.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis setzen Sie sich bitte mit unserem Bürgerservice in Verbindung:

Tel.: (03342) 245-500

Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr, Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr (Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich).