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Friedhofsangelegenheiten

Friedhofsangelegenheiten

Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin verfügt neben einem kirchlichen Friedhof über zwei kommunale Friedhöfe:    den Waldfriedhof an der Hönower Chaussee und den Friedhof Bollensdorf an der Vogelsdorfer Straße.

Die Vergabe der Grabstätten erfolgt über den Bürgerservice im Rathaus, ebenso wie die Terminvergabe für die Beisetzungen.

Die Modalitäten für Beisetzungen und die Gebühren sind in der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde geregelt.

Danach dürfen auf den Neuenhagener Friedhöfen nur Einwohner der Gemeinde bestattet werden.

Öffnungszeiten der Friedhöfe

01. April bis 30. September:  07:00 - 21:00 Uhr

01. Oktober bis 31. März:      07:00 – 18:00 Uhr