Silvestermüll ist Privatsache


Die Gemeindeverwaltung weist freundlich darauf hin, dass der Silvestermüll im öffentlichen Straßenraum von den Anwohnern bitte selbst entsorgt werden soll. Hier gilt das Verursacherprinzip. Im Brandenburgischen Straßengesetz ist festgehalten, dass diejenigen, die über das übliche Maß hinaus Straßen verunreinigen, diese die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen haben. In diesem Zusammenhang meldet sich Bürgermeister Ansgar Scharnke zu Wort: „Ich appelliere an die Bürger von Neuenhagen und bitte Sie, am 31. Dezember und am 01. Januar auf Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) mit ausschließlicher Knallwirkung im gesamten Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin zu verzichten. Raketen oder Feuerwerk der Klasse F1 („Jugendfeuerwerk“) sind davon nicht betroffen.“