Vermehrtes Rattenaufkommen


Das Gesundheitsamt des Landkreises Märkisch-Oderland stuft Ratten zwar als Schädlinge ein, jedoch ohne konkrete Gefahren für Krankheitsübertragungen.

Die Gemeindeverwaltung macht darauf aufmerksam, dass bei vermehrtem Auftreten von Ratten durch den jeweiligen Grundstückseigentümer/-nutzer vorbeugende Maßnahmen gegen die Schädlinge getroffen werden müssen. Ratten lassen sich in der Regel nur dort nieder, wo es Nahrung und Lebensraum (Nistmöglichkeiten) gibt. Es ist zu beachten, dass sämtliches Tierfutter oder Essensreste für die Tiere unerreichbar gelagert werden sollten, zum Beispiel durch verschlossene Behältnisse. Sollten Komposthaufen auf dem eigenen Grundstück betrieben werden, ist ebenfalls darauf zu achten, dass Essenreste in geschlossenen Behältnissen gelagert werden. Ebenfalls sollten Gebäude oder Schuppen zur Lagerung von Futter oder ähnlichem entsprechend gesichert werden. Es ist darauf zu achten, dass kleine Ritzen und Löcher, die größer als 2 cm sind, das Ein- und Austreten von Ratten begünstigen.

Unverschlossen gelagertes Futter für Haus- und/oder Wildtiere zieht Ratten an und bietet den Tieren einen nahrhaften Aufenthalt. In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls auf die Fütterung von Vögeln in offenen Vogelhäuschen o.ä. verzichtet werden, sofern diese von Ratten/Mäusen o.ä. erreichbar sind.

Sollten Ratten auf dem eigenen Grundstück festgestellt werden, ist von dem Grundstückseigentümer unbedingt eine Bekämpfung der Schädlinge vorzunehmen. Hierzu kann auch Rücksprache mit einem Schädlingsbekämpfer erfolgen.