Alle Selbstzahler werden gebeten zum 15. Mai 2026 ihre Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühr, die Zweitwohnungssteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer (jeweils die zweite Rate für das Jahr 2026) zu bezahlen. Ebenso wird die Vorauszahlung der Gewerbesteuer (zweite Rate) fällig.
KITA-Entgelte, d.h. Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten sowie die Essengeldpauschale, sind gemäß aktueller Satzung jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.
Bargeldlose Zahlungen können grundsätzlich auf folgende Konten erfolgen:
Sparkasse Märkisch-Oderland: IBAN: DE31 1705 4040 2308 1411 42
Deutsche Kreditbank AG: IBAN: DE45 1203 0000 0000 5002 31
Berliner Volksbank e.G.: IBAN: DE09 1009 0000 8848 2000 00
Bitte überweisen Sie auf der Grundlage des aktuellen Abgabenbescheides und geben als Referenz immer das gültige Kassenzeichen an.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, während der regulären Öffnungszeiten an den Sprechtagen persönlich in der Gemeindekasse bar oder per EC-Karte zu zahlen. Hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Hinweis: Sofern Sie sich dem SEPA-Lastschriftverfahren bisher noch nicht angeschlossen haben, möchten wir Sie gerne auch auf diese einfache und bequeme Zahlungsform aufmerksam machen. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Gemeinde hinterlegt oder kann direkt in der Gemeindekasse angefordert werden.
