Der Bauhof stellt sein Service-Angebot zur Laubsack-Rücknahme zunächst ein. Der Modellversuch wurde in der vergangenen Saison testweise eingeführt. „Nach Auswertung der Zahlen müssen wir feststellen, dass es für den Bauhof unwirtschaftlich ist, dieses Angebot in der bisherigen Ausprägung aufrechtzuerhalten“, erklärt der im Rathaus für den Bauhof zuständige Fachbereichsleiter Arne Knospe. Leider hätten sich nur wenige Neuenhagener mit ihrem Laub auf den Weg ins Gewerbegebiet gemacht. Jedoch will Knospe bei Bedarf im Spätherbst die Sammelstelle wieder an ausgewählten Wochenendtagen öffnen.
Der Bauhof sammelt auch weiterhin Straßenlaubsäcke, die im Rathaus kostenlos ausgegeben werden, ein. Für die weitere Laubaufnahme ist ein Dienstleister für die Gemeinde im Einsatz. Mit Beginn der Herbstsaison wird der Reinigungsrhythmus an das erhöhte Laubaufkommen angepasst. Straßen der Reinigungsklasse 1 werden dann wieder alle zwei Wochen gereinigt, Straßen der Reinigungsklasse 2 alle vier Wochen. Damit orientiert sich der Tourenplan an den bewährten Regelungen der früheren Straßenreinigungssatzung.
Ergänzend wird den Kehrmaschinen bei den Herbstreinigungen jeweils ein Laubsauger folgen, sodass das im Rahmen der Straßenreinigung anfallende Laub direkt aufgenommen werden kann.
Zusätzlich sind regelmäßige Laubsaugwochen vorgesehen, die im Wechsel für den Nord- und Südbereich sowie nach geraden und ungeraden Kalenderwochen stattfinden. Der tatsächliche Einsatz richtet sich dabei nach dem vorhandenen Laubaufkommen. Vor jeder Laubsaugwoche wird der Entsorgungsbedarf überprüft. Ist das Laubaufkommen in einer Straße noch gering, kann die Entsorgung zu einem späteren Termin erfolgen, wenn ein wirtschaftlicher und sinnvoller Einsatz des Laubsaugers gewährleistet ist.
Die Gemeinde bittet die Anliegerinnen und Anlieger, das Laub rechtzeitig zusammenzutragen. Im Nordbereich erfolgt die Kontrolle jeweils in der geraden Kalenderwoche vor der Laubsaugwoche, im Südbereich entsprechend versetzt. Hinweise auf größere Laubmengen können bis Freitag der Vorwoche an die Gemeindeverwaltung gegeben werden, damit diese bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden können.
