
Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie für den Straßenverkehr werden auf der Hauptstraße weder in der Nacht noch am Tag überschritten. Dies ist das Ergebnis einer durch das Land Brandenburg, also den Landesbetrieb Straßenwesen, durchgeführten anlassbezogenen Lärmberechnung – aufgrund eines Bürgereinwands – für eine der Hauptadern der Gartenstadt. Deshalb besteht kein Anspruch mehr auf die Geschwindigkeitsreduzierung nach der Straßenverkehrsordnung für die Hauptstraße. „Die Neubewertung der Verkehrssituation auf der Hauptstraße mit den aktuellen Werten rechtfertigt zum derzeitigen Zeitpunkt die vorhandene Beschilderung nicht mehr“, heißt es in einem Schreiben des Straßenverkehrsamtes des Landkreises MOL an die Gemeinde Neuenhagen. Somit wurde der Rückbau der Tempo-30-Schilder auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes in der 29. Kalenderwoche vom Landesbetrieb für Straßenwesen ausgeführt. Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat sich in der Vergangenheit für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hauptstraße eingesetzt.
