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Führungszeugnis

Beantragen eines Führungszeugnisses

Beantragung:

Ein Führungszeugnis kann nur persönlich am Haupt- oder Nebenwohnsitz beantragt werden. Oder Sie beantragen es online beim Bundesamt für Justiz. Voraussetzung für die Online-Beantragung ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät (bitte lesen Sie hierzu nebenstehenden Info-Flyer).

Arten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. Arbeitgeber). Das Führungszeugnis wird nach Hause gesandt.
  • Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z. B. fürs Gewerbeamt). Das Führungszeugnis wird direkt zur Behörde gesandt.

Bei Beantragung eines Führungszeugnisses, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung bestimmt ist, wird die genaue Postanschrift der betroffenen Stelle sowie ggf. das Aktenzeichen benötigt.
Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine deutsche Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird.

Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, klicken Sie bitte hier.

Personen, die sich im Ausland befinden
In diesem Fall muss das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister -beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundesjustizamt.de

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.