Anmeldung eines Wohnsitzes

  • Volltext

    Wenn Sie eine Wohnung in Neuenhagen bei Berlin bezogen haben, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörigen anmelden. Für die An- und Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich an- bzw. ummelden.

    Bei einer Vertretung ist eine Vollmacht sowie der Personalausweis und ggf. Reisepass mitzugeben. Zur An- und Ummeldung eines minderjährigen Kindes ist immer die Zustimmung des nicht mitziehenden sorgeberechtigten Elternteils vorzulegen. Sollte das Sorgerecht allein ausgeübt werden, ist dies mit einer Negativbescheinigung des Jugendamtes oder ggf. mit dem Scheidungsurteil nachzuweisen. Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie kein Anmeldeformular auszufüllen, die notwendigen Angaben werden direkt bei der Bearbeitung abgefragt. Bei einem Zuzug aus einem anderen Wohnort innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine
  • Fristen

    Die Anmeldung in eine Wohnung muss nach dem Bundesmeldegesetz  innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht im Voraus anmelden können.
  • Anträge / Formulare


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