Bürgermeisterkolumne

Heizungen und Wärmeplanung in Neuenhagen

Im Heizungsstreit darf der schwarze Peter nicht in den Gemeinden landen

 

Liebe Neuenhagener,

an dieser Stelle habe ich mich bereits einmal zum Heizungsgesetz der Bundesregierung geäußert und erklärt, warum ich Verbote für den falschen Weg halte. Der nun Mitte Juni beschlossene Kompromiss der Ampelregierung zum Heizungsgesetz schlägt dem Fass jedoch den Boden aus. Danach soll das Heizungssetz mit den darin enthaltenen Verbotsregelungen bestimmter Heizungsarten erst dann in Kraft treten, wenn die Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt haben, spätestens 2028.

In Neuenhagen liegt eine solche Wärmeplanung bislang noch nicht vor. Es gibt jedoch bereits seit 2022 Diskussionen darüber, wie wir eine solche Planung möglichst schnell auf den Weg bringen. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Neuenhagener Gemeindevertretung soll die Wärmeplanung möglichst noch in diesem Jahr beauftragt und durchgeführt werden.

Im Zuge der Durchführung der Wärmeplanung sollen die Gemeinden unter anderem auch Erhebungen über Art, Alter und Nutzung von Wärmeerzeugungsanlagen aka Heizungen in jedem einzelnen Haushalt durchführen. Diese Informationen liegen natürlich bisher im Rathaus nicht vor und wir haben weder Interesse noch Verwendung dafür. Insbesondere werden wir diese Informationen nicht verwenden oder weitergeben, damit Mitarbeiter aus dem Rathaus oder andere kontrollieren, welche Heizung in Ihrem Keller steht. Dies verspreche ich Ihnen und garantiere es, solange ich Bürgermeister bin.

Jetzt soll also demnächst die Gemeindevertretung Neuenhagen sich damit befassen, wann wir in Neuenhagen die Wärmeplanung durchführen. Damit einher geht die Entscheidung, ab wann die Verbote des Heizungsgesetzes in Neuenhagen in Kraft treten, denn dies soll zum Zeitpunkt des Vorliegens der kommunalen Wärmeplanung passieren. Die Frage des „Ob“ eines solchen Heizungsgesetzes und der Wärmeplanung wird nicht mehr gestellt. Darüber wird bereits durch die Bundesregierung entschieden.

Mit diesem sogenannten Kompromiss zum Heizungsgesetz wird der Streit um die Heizungen aus meiner Sicht nicht gelöst. Vielmehr wird die Debatte nun in die kommunalen Parlamente, die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen getragen. Diese Gremien bestehen aus ehrenamtlichen Bürgern, von denen die wenigsten aus beruflicher Vorbefassung Fachkenntnisse in diesen Themen haben. Diese Vertreter sollen nun darüber streiten, ob wir die Wärmeplanung und damit die Regelungen aus dem Heizungsgesetz möglichst schnell in Kraft setzen oder wenigstens noch bis 2028 damit warten.

Ich halte das für den falschen Weg. Die Bundesregierung kann gern Anreize und Förderungen bestimmter klimafreundlicher Heizungsarten beschließen und damit steuernd eingreifen. Sie darf nicht die ohnehin schon angeheizte Stimmung in der Gemeindevertretung mit diesem ideologischen Thema vergiften.

Ihr Bürgermeister

Ansgar Scharnke