Katastrophenschutzlager in Betrieb


Nach der Pandemie und auch im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurden Anfragen an die Gemeindeverwaltung gestellt, die sich mit dem Thema ,,Vorbereitung der Kommune in einem Krisenfall" beschäftigten. Daraufhin wurde etwa ein umfangreiches Informationsangebot veröffentlicht. Ebenso wurde die Arbeitsweise des kommunalen Krisenstabes während derartiger Ereignisse mit externer Unterstützung analysiert. 

Unterdessen hat der Fachdienst Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Märkisch-Oderland die Beschaffung der Sachausstattung für die Katastrophenschutz-Leuchttürme gesteuert. Informationen rund um das Thema Katastrophenschutz-Leuchttürme gibt es auf der Webseite der Gemeinde. Nun hat der Landkreis Märkisch-Oderland der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin verschiedenste Utensilien für den Krisenfall zur Verfügung gestellt. Diese Grundausstattung ist in der Gartenstadt in einem zentralen Lager unter hohem Sicherheitsstandard unter Verschluss eingelagert worden und wird schnellstmöglich durch eigene Investitionen um entsprechend sinnvolle Materialien ergänzt.

Im Krisenfall stehen der Gemeinde damit wertvolle Hilfsgüter für die Leuchttürme zur Verfügung. Für Neuenhagen sind aktuell zwei Standorte für Katastrophenschutz-Leuchttürme vorgesehen:

- in Bollensdorf in der Grundschule am Schwanenteich in der Dorfstraße und
- in der Sporthalle auf dem Schulcampus Gruscheweg.

Sobald die beiden Standorte vollumfänglich einsatzbereit sind, wird hierüber detailliert informiert werden.

Grundsätzlich sind die Bundesländer im Rahmen des Katastrophenschutzes für den Schutz vor Katastrophen und Unglücken in Friedenszeiten verantwortlich. In Brandenburg ist das Land als oberste Katastrophenschutzbehörde die oberste Sonderaufsichtsbehörde. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden durch die kreisfreien Städte und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen.

Der Landkreis koordiniert und leitet alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, sobald der Katastrophenfall ausgerufen wird. Bei allen Ereignissen, die unterhalb der Katastrophenschwelle liegen, sind die Gemeinden für die Leitung und Koordinierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen verantwortlich und zuständig. Ebenfalls müssen die Gemeinden sämtliche Maßnahmen koordinieren und leiten, bis der Landkreis die Leitung übernommen hat. 

Klassische Beispiele für derartige Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle sind langanhaltende, flächendeckende Stromausfälle oder Flächenlagen infolge starker Unwetterereignisse.