Der zuständige Sachbearbeiter des Neuenhagener Gewerbeamtes ist aktuell nicht im Dienst. Dies hat eine eingeschränkte Erreichbarkeit und Bearbeitung des Gewerbeamtes in der Zeit vom 27.08.2025 bis 26.10.2025 zur Folge. Für alle Gewerbemeldungen gilt: Sie können auch rückwirkend erfolgen. Wichtig ist hier immer das Datum des Beginns der Änderung oder der Beendigung, nicht das Datum der Gewerbemeldung. Wir bitten um Verständnis, dass es in dem genannten Zeitraum zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Gewerbemeldungen kommen kann.