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Reisepass

Beantragen eines Reisepasses

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Pass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Gültigkeit des Dokuments:

  • 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden
  • 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

Allgemeiner Hinweis:

Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen. Diese erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

Notwendige Unterlagen:

  • alter Reisepass oder Kinderreisepass / Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis oder Geburtsurkunde (nur bei Kindern) 
  • bei Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt) bei nur einem Sorgeberechtigten 
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Das Lichtbild:

Ab dem 01.05.2025 werden nur noch digital erstellte Lichtbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente seitens der Bundesdruckerei GmbH akzeptiert. Digitale Lichtbilder, können

  1. von einem externen Dienstleister (z.B. Fotografen) erstellt werden und werden über eine Cloud durch die Ausweisbehörde abgerufen, oder
  2. bei der Antragstellung direkt in der Behörde aufgenommen werden (dies kostet dann zusätzlich 6,00 EUR)

Wichtiger Hinweis zur Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten für Säuglinge und Kleinkindern:

Auf Grund der begrenzten Möglichkeiten zur Fotoerstellung von Säuglingen und Kleinkindern in der Behörde bitten wir Sie, das Passbild vor der Antragstellung bei einem externen professionellen Dienstleister erstellen zu lassen.