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An- und Ummeldung des Wohnsitzes

An- und Ummeldung eines Wohnsitzes

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie nach Neuenhagen bei Berlin gezogen bzw. innerhalb der Gemeinde umgezogen sind. 

Wenn Sie eine Wohnung in Neuenhagen bei Berlin bezogen haben, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörigen anmelden. Für die An- und Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich an- bzw. ummelden.

Bei einer Vertretung ist eine Vollmacht oder das vollständig ausgefüllte und unterschriebene An-, bzw. Ummeldeformular sowie der Personalausweis und ggf. Reisepass mitzugeben. Zur An- und Ummeldung eines minderjährigen Kindes ist immer die Zustimmung des nicht mitziehenden sorgeberechtigten Elternteils vorzulegen. Sollte das Sorgerecht allein ausgeübt werden, ist dies mit einer Negativbescheinigung des Jugendamtes ebenfalls nachzuweisen. Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie kein Anmeldeformular auszufüllen, die notwendigen Angaben werden direkt bei der Bearbeitung abgefragt. Bei einem Zuzug aus einem anderen Wohnort innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich.

Meldefrist:

Die Anmeldung in eine Wohnung muss nach dem Bundesmeldegesetz  innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht im Voraus anmelden können. Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepässe oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen

Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderreisepass wird bei einem Zuzug in die Gemeinde der neue Wohnort eingetragen. Sollten Sie nur einen Reisepass besitzen, ist bei einem Zuzug in die Gemeinde zusätzlich die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung Ihres bisherigen Wohnortes erforderlich.

  • Wohnungsgeberbestätigung über den tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung (der Mietvertrag reicht nicht aus!)
     
  • Geburtsurkunde - bei Kindern unter 16 Jahren
    (bei Geburten im Ausland: internationale Geburtsurkunde bzw. Original mit Übersetzung)
  • Betreuerausweis - nur erforderlich, wenn mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer bestellt ist, der die Anmeldung vornimmt
  • Zustimmung bzw. Negativbescheinigung Bei der Anmeldung eines minderjährigen Kindes ist immer die Zustimmung des nicht mitziehenden sorgeberechtigten Elternteils vorzulegen. Sollte das Sorgerecht allein ausgeübt werden, ist dies mit einer Negativbescheinigung des Jugendamtes nachzuweisen.

Hinweise für ausländische Staatsangehörige:

Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Reisepass mit. Wenn Sie schon einmal in Deutschland angemeldet waren bzw. aktuell gemeldet sind, ist zusätzlich die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung Ihres bisherigen Wohnortes erforderlich.

Für Staatsangehörige eines nicht EU-Landes: Die Anmeldung bei der Meldebehörde führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland (http://www.maerkisch-oderland.de/landratsamt/index.html).