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Neuenhagen beteiligt, Bürger wirken mit

Neuenhagen beteiligt, Bürger wirken mit

Gestaltung einer Fläche vor der Zweifeldsporthalle Bollensdorf


Anlass und Hintergrund

Die Gemeinde Neuenhagen plant die Neugestaltung der Fläche vor der Zweifeldsporthalle im Ortsteil Bollensdorf. Grundlage hierfür ist ein vorangegangener Beschluss der Gemeindevertretung AN 021/2024, der vorsieht, diesen Bereich im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens gemeinsam mit der Bürgerschaft weiterzuentwickeln.

Ziel des Beteiligungsprozesses ist es, Nutzungskonflikte frühzeitig zu vermeiden und eine Lösung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der Anwohnenden sowie der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Die Fläche soll künftig ein Ort im Sport- und Freizeitbereich werden, der von vielen Generationen genutzt werden kann und zur Stärkung des sozialen Miteinanders beiträgt.

Im Rahmen des mehrstufigen Beteiligungsprozesses können die Teilnehmenden ihre Vorstellungen zur Nutzung und Gestaltung der Fläche einbringen. Die Ergebnisse dienen als wichtige Grundlage für die spätere freiraumplanerische Ausgestaltung.

Der Beteiligungsprozess versteht sich als wichtiger Baustein im Sinne einer transparenten und dialogorientierten Entwicklungspolitik der Gemeinde Neuenhagen.

Beteiligte Gruppen:

  • Anwohnerinnen
  • potenziellen Nutzergruppen (z.B. Sportvereine)
  • Partner der Jugendsozialarbeit wie Blaupause/ Kontaktsozialarbeit
  • Beiräte wie Kinder- und Jugendbeirat, Seniorenbeirat, Sportbeirat
  • Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Interessierte Bürger

Ziel(e)

  • verantwortliche Einbeziehung der hauptsächlich Betroffenen
  • Auflösung potentieller Nutzungskonflikte
  • optimierte und gemeinsame Gestaltung von Platz und Umfeld
  • flexible, nachhaltige und inklusive Ausrichtung der Platznutzung

 

Prozessdesign und Ablauf

Am 3. Juni 2025 fand ein gemeinsames Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen sowie Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung statt. Ziel des Austauschs war die Abstimmung über den Rahmen für die geplante Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung der Fläche vor der Zweifeldsporthalle in Bollensdorf.

Im Ergebnis wurde ein mehrphasiger Beteiligungsprozess beschlossen, der eine breite und transparente Mitwirkung der Öffentlichkeit ermöglichen soll. Die einzelnen Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten sind nachfolgend dargestellt.

 

1. Beteiligungswoche zur Gestaltung der Fläche vor der Zweifeldsporthalle

Juli 2025

Vom 7. bis 13. Juli 2025 lädt die Gemeinde Neuenhagen alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich aktiv an der zukünftigen Gestaltung der Fläche vor der Zweifeldsporthalle in Bollensdorf zu beteiligen. Ziel dieser Beteiligungswoche ist es, Ideen und Anregungen aus der Bevölkerung aufzunehmen und gemeinsam eine Nutzung zu entwickeln, die den Bedürfnissen aller Generationen Neuenhagner*innen gerecht wird.

Die Beteiligung ist auf zwei Wegen möglich – digital und vor Ort:

Digital:
Über einen Online-Fragebogen, der unkompliziert per QR-Code aufgerufen werden kann, können Sie Ihre Ideen und Vorschläge zur Nutzung der Fläche ganz bequem von zu Hause oder unterwegs übermitteln. Die Eingaben werden direkt an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet und fließen in die nächste Planungsphase ein.

Vor Ort – Infotag auf der Fläche:
Zusätzlich findet am 12. Juli 2025 von 10 bis 16 Uhr ein Infotag direkt vor der Zweifeldsporthalle in Bollensdorf statt. Hier können interessierte Bürger*innen persönlich mit Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung ins Gespräch kommen, Fragen stellen, Anregungen äußern und ihre Ideen unmittelbar vor Ort teilen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sich selbst ein Bild von den Gegebenheiten der Fläche zu machen.


2. Beteiligungsphase – Auswertung und Entwicklung von Gestaltungsideen

August/ September 2025

Nach Abschluss der Beteiligungswoche wertet die Gemeindeverwaltung alle eingegangenen Rückmeldungen sorgfältig aus. Die Beiträge aus dem digitalen Fragebogen sowie die Anregungen vom Infotag vor Ort werden zusammengeführt und systematisch ausgewertet. Ziel ist es, ein umfassendes Bild davon zu gewinnen, welche Nutzungswünsche, Bedürfnisse und Ideen die Bürgerinnen und Bürger für die Fläche haben.

Auf dieser Grundlage entwickelt die Verwaltung – unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen und im Dialog mit verschiedenen Zielgruppen (z. B. Jugendliche, Familien, ältere Menschen) – mehrere Entwürfe. Diese sollen aufzeigen, wie die Fläche zukünftig aussehen und genutzt werden könnte. Die Entwürfe dienen als Grundlage für die weitere Planung und fließen in die dritte Beteiligungsrunde ein.

 

3. Beteiligungsphase- Auswahl des Favoritenentwurfs

September 2025

In der dritten Beteiligungsphase sind erneut alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen. Auf Grundlage der Ideen und Anregungen aus der ersten Beteiligungswoche hat die Gemeindeverwaltung unter Einbeziehung der Zielgruppen mehrere Entwürfe für die zukünftige Nutzung und Gestaltung der Fläche vor der Zweifeldsporthalle entwickelt. Diese Entwürfe spiegeln unterschiedliche Schwerpunkte und Nutzungsideen wider – etwa im Hinblick auf Aufenthaltsqualität, Bewegungsangebote oder Begrünung.

Es besteht nun die Möglichkeit, sich zwischen diesen Entwürfen zu entscheiden. Gesucht wird der Entwurf, der den Vorstellungen der Bürger*innen am meisten entspricht und aus ihrer Sicht am besten zu Bollensdorf passt. Die Abstimmung wird digital über die Website möglich sein. So können möglichst viele Bürger unkompliziert ihre Meinung abgeben. Die dritte Phase hilft dabei, die finale Planung auf eine breite Grundlage zu stellen – transparent, nachvollziehbar und im Sinne der Neuenhagnerinnen

 

4. Phase – Legitimierung durch die Gemeindevertretung

Oktober 2025

Die abschließende Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Fläche erfolgt in der vierten Phase durch die Gemeindevertretung. Voraussichtlich im Oktober 2025 wird das Gremium über den favorisierten Entwurf beraten und diesen offiziell legitimieren. Die Grundlage für die Entscheidung bilden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sowie die fachliche Bewertung durch die Gemeindeverwaltung. Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung wird der Weg für die Umsetzung der Maßnahme verbindlich festgelegt.