Amateurfunkverein Neuenhagen 

Not- und Katastrophenfunk im Amateurfunk


Auf der Internetseite des Deutschen Amateur-Radio-Club wird mit dem Hinweis auf den Notfunk auf eine der in gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Grundlagen des Amateurfunks hingewiesen. Wie dort aufgeführt, ist der Amateurfunk besonders in Ländern mit häufigeren Katastrophen durch Naturgewalten (Überschwemmung, Wirbelstürme, Erdbeben) ein fester Bestandteil des Zivilschutzes. 

Im DARC e.V. wird dies von einer Arbeitsgruppe unterstützt und unter Wikipedia findet man unter „Notfunk“ viele Beispiele aus der Vergangenheit, wo Funkamateure Hilfe bei Katastrophen leisten konnten. 

Die veränderte politische Lage in Europa und sicherlich auch die Überschwemmungen im Ahrtal haben auch in Deutschland zu einer Änderung gesetzlicher Einschränkungen beim Amateurfunk beigetragen. Die Bundesnetzagentur hat den Funkverkehr zwischen Amateurfunkstationen und denen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Feuerwehr, Polizei usw. (BOS) neu reguliert. 

Bekanntlich sind den Funkdiensten, so auch dem Amateurfunkdienst, bestimmte Frequenzbereiche zugewiesen. Nur auf diesen dürfen sie Funkverkehr ausführen, um nicht andere Dienste, etwa den Flugfunk, zu stören. Deshalb dürfen Amateurfunkstationen nur mit anderen Amateurfunkstationen funken, ein Funkverkehr mit den Stationen der BOS war nicht zulässig. Die Bundesnetzagentur hat jetzt Rufzeichen dafür freigegeben und die sonstigen Bedingungen festgelegt. 

Autor: Manfred Kramer (DL2KMK) ist Mitglied des DARC-Ortsvereins Neuenhagen bei Berlin. Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) e.V. ist die größte Vereinigung von Funkamateuren in Deutschland und Europa.