Vaterschaftsanerkennung
Volltext
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, wird der Vater nur dann in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen, wenn er die Vaterschaft anerkannt und die Mutter des Kindes dem zugestimmt hat.
Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
30 EuroHinweise (Besonderheiten)
Persönliche Vorsprache der Eltern ist erforderlich.
Alle geforderten Urkunden sind immer im Original vorzulegen; Kopien werden nicht anerkannt.
Wenn die Mutter oder der Vater nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt es einige Besonderheiten; kontaktieren Sie in diesem Fall bitte das Standesamt.