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Personalausweis

Beantragen eines Personalausweises

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.

Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Wie lange ist das Dokument gültig?

  • 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
  • 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

Allgemeiner Hinweis:

Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen.

Diese erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter: http://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

Notwendige Unterlagen:

  • Alter Personalausweis (soweit vorhanden) oder Reisepass
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt) bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Das Lichtbild:

Ab dem 01.05.2025 werden nur noch digital erstellte Lichtbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente seitens der Bundesdruckerei GmbH akzeptiert. Digitale Lichtbilder, können

  1. von einem externen Dienstleister (z.B. Fotografen) erstellt werden und werden über eine Cloud durch die Ausweisbehörde abgerufen, oder
  2. bei der Antragstellung direkt in der Behörde aufgenommen werden (dies kostet dann zusätzlich 6,00 EUR)

Wichtiger Hinweis zur Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten für Säuglinge und Kleinkindern:

Auf Grund der begrenzten Möglichkeiten zur Fotoerstellung von Säuglingen und Kleinkindern in der Behörde bitten wir Sie, das Passbild vor der Antragstellung bei einem externen professionellen Dienstleister erstellen zu lassen.