Beantragen eines Personalausweises
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Wie lange ist das Dokument gültig?
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Allgemeiner Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Diese erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter: http://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
Notwendige Unterlagen:
- Alter Personalausweis (soweit vorhanden) oder Reisepass
- bei Kindern unter 16 Jahren: Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt) bei nur einem Sorgeberechtigten.
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Das Lichtbild:
Ab dem 01.05.2025 werden nur noch digital erstellte Lichtbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente seitens der Bundesdruckerei GmbH akzeptiert. Digitale Lichtbilder, können
- von einem externen Dienstleister (z.B. Fotografen) erstellt werden und werden über eine Cloud durch die Ausweisbehörde abgerufen, oder
- bei der Antragstellung direkt in der Behörde aufgenommen werden (dies kostet dann zusätzlich 6,00 EUR)
Wichtiger Hinweis zur Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten für Säuglinge und Kleinkindern:
Auf Grund der begrenzten Möglichkeiten zur Fotoerstellung von Säuglingen und Kleinkindern in der Behörde bitten wir Sie, das Passbild vor der Antragstellung bei einem externen professionellen Dienstleister erstellen zu lassen.