Steuerung des Zuzugs beschlossen


Die Gemeindevertreter haben sich in der Mai-Sitzung mehrheitlich für ein Verfahren ausgesprochen, um die Innenentwicklung für das Gemeindegebiet von Neuenhagen in Teilbebauungsplänen zu steuern. Hierzu wurde ein B-Plan beschlossen. Damit soll der Gartenstadtcharakter des Ortes erhalten bleiben. Grundsätzlich geht es darum, bei Teilungen größerer Baugrundstücke und intensiverer wirtschaftlicher Verwertung von Bauland, die Gemeinde vor einer zu starken Verdichtung zu bewahren. „Denn der rege Zuzug und eine Vielzahl neuer Wohnbauvorhaben führt zwangsläufig zu einer Verdichtung des baulichen Bestands, vor allem auch durch die Teilung von Grundstücken“, heißt es in der Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung. Deshalb plant die Gemeinde die mögliche bauliche Entwicklung noch unbebauter Grundstücke sowie baulicher Erweiterungen im Bestand bezüglich der Mindestgrößen für Baugrundstücke, des Maßes der baulichen Nutzung in Bezug auf Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl zu steuern. Damit soll einer unerwünschten zusätzlichen Verdichtung sowie negativen Veränderungen des Ortsbildes entgegengewirkt werden, wird in der Vorlage weiter beschrieben. Die genaue Flächenangabe für Mindestgrößen wird erst im Rahmen des Vorentwurfs erarbeitet und wird möglicherweise quartierabhängig variieren.

Eine Vorstudie hat Teilräume ermittelt (siehe unten), die als Teilbebauungsplan im Planungsverlauf für einzelne Gebiete bindende Standards erhalten sollen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Bürgerinnen und Bürger in zwei Stufen beteiligt. Im Vorfeld der Vorstellung des Entwurfs sollen die Einwohnerinnen und Einwohner der einzelnen Geltungsbereiche über die Inhalte des Entwurfs informiert werden. Im Rahmen des Vorentwurfs sind pro Quartier Bürgerversammlungen geplant. Grundsätzlich können sich Einwohner im regulären Standardablauf des Planverfahrens bei der TÖB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange), einbringen. Ihre Einwände und Anmerkungen werden bei der Abwägung berücksichtigt. 

220421_Neuenhagen_Innenentwicklung_Geltungsbereiche
Die Farben der Abbildung dienen nur der Veranschaulichung und Unterscheidung der Gebiete.


Durch den Beschluss entstehen Planungskosten in Höhe von ca. 150.000 Euro. Vor der Abstimmung in der Gemeindevertretung wurden die Pläne im Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss am 9. Mai 2022 und im Wirtschafts-, Verwaltungs-, Ordnungs- und Finanzausschuss am 12. Mai 2022 öffentlich diskutiert.