Schöffen gesucht


Schöffenwahl 2023 - für das verantwortungsvolle Ehrenamt fehlen noch Bewerber. Zum 1. Januar 2024 werden neue Schöffen - also ehrenamtliche Richter/innen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beim Amtsgericht Strausberg und beim Landgericht Frankfurt (Oder) - für die Amtszeit von 2024 bis 2028 eingesetzt. Wegen des mehrstufigen Wahlverfahrens ist schon jetzt die Zusammenstellung der Bewerberliste erforderlich. Als Vertreter des Volkes stehen Schöffen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Schöffen bringen als Nichtjuristen ihre Lebenserfahrung, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren ein. Schöffen brauchen also kein Studium und auch keine juristischen Erfahrungen.  

Schöffen müssen Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben. Für ihre Tätigkeit erhalten die Schöffen eine bezahlte Freistellung und eine Aufwandsentschädigung nach der Bundesreisekostenverordnung.

Nicht berufen werden können u.a. Personen,

  •           die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  •           die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  •           die nicht in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin wohnen,
  •           die in Vermögensverfall geraten sind. 

Interessierte melden sich bitte bis zum 28. Februar 2023 bei der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin: Frau Roloff gibt unter der Rufnummer 03342/245-170 Auskunft oder ist per E-Mail (a.roloff@neuenhagen-bei-berlin.de) zu erreichen. Das Bewerberformular kann von der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter: www.schoeffenwahl.de und www.schoeffen-tv.de.