Kita-Kostenbeitragssatzung angepasst


Die Gemeindevertreter haben die 1.  Änderungssatzung zur KITA-Kostenbeitragssatzung in ihrer Sitzung Mitte Februar beschlossen. Damit wird in der Gemeinde die Elternbeitragsentlastung für die Jahre 2023 und 2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets kurzfristig umgesetzt. Diese Entlastung hatte der Brandenburger Landtag Mitte Dezember vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten auf den Weg gebracht. Neuenhagener Eltern werden nun durch die Anpassung der gemeindlichen Kita-Kostenbeitragssatzung und die Berechnung der Elternbeiträge entlastet. Konkret wird die Elternbeitragsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 auf Eltern mit Jahresnetto-Einkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Des Weiteren werden für Eltern mit mittleren Einkommen von 35.000 bis 55.000 Euro die Kita-Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum begrenzt.