Hundezählung geplant


Nach einer Hundebestandsaufnahme im Jahr 2017 soll der Bestand an Hunden im Gemeindegebiet erneut überprüft werden. Bevor die Gemeinde ein Unternehmen hierfür beauftragt, wird auf das Verständnis und die Kooperation der Hundebesitzer gesetzt.

Bei der Erhebung der Hundesteuer ist die Gemeinde auf die Ehrlichkeit der Hundebesitzer angewiesen. Jeder in der Gemeinde lebende Hund muss angemeldet werden, egal ob der kleine Kuschel oder der große Beschützer, der erste, zweite oder dritte Hund. Im Rahmen der Steuergerechtigkeit sollte es keine unangemeldeten Hunde geben. Doch es kommt vor, dass die Anmeldung leider aus vielerlei Gründen vergessen wird.

Daher sollten alle Hundebesitzer nachschauen, ob der eigene Vierbeiner bereits eine gültige Steuermarke der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat und sofern nicht, umgehend die Anmeldung nachholen. Diese kann persönlich zu den Sprechzeiten im Rathaus oder per E-Mail mittels Formular (www.neuenhagen-bei-berlin.de/startseite-de/politik-verwaltung/rathaus/formulare) an steuern@neuenhagen-bei-berlin.de  erfolgen. Angemeldet werden müssen alle Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, so etwa auch Fundhunde die nicht innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde gemeldet oder abgegeben werden sowie Hunde auf Probe oder zur Pflege, die mehr als zwei Monaten im Haushalt verbleiben. Die Hundesteuer beträgt derzeit 42 Euro für den ersten, 78 Euro für den zweiten und 114 Euro für jeden weiteren gehaltenen Hund. Steuerbefreiungen sind auf Antrag möglich. Näheres hierzu ist in der derzeit gültigen Hundesteuersatzung auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

„Schwarz-Hunde“ sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Um jedem Hundebesitzer die Chance zu geben, die Anmeldung nachzuholen, wird bis Ende November nur der Steuerbetrag nacherhoben.

Im Oktober und November dieses Jahres werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zusätzlich verstärkt darauf achten, ob gemäß § 8 der Hundesteuersatzung jeder Hund eine gültige Steuermarke trägt und die Hundebesitzer auf die Anmeldepflicht hinweisen.

Fragen hierzu können an die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus unter 03342 245-241/240 gestellt werden.

Zum Jahresbeginn 2023 wird erneut geprüft, ob eine Bestandsaufnahme der Hunde durch ein Unternehmen noch notwendig ist.