Abgaben für Selbstzahler fällig


Die Gemeindekasse der Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei Berlin macht höflich alle Selbstzahler auf den nächsten Zahlungstermin aufmerksam. Zum 15.11.2022 sind bei den öffentlichen Abgaben jeweils die 4. Rate für das Jahr 2022 für die Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühr, die Zweitwohnungssteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer zu zahlen. Auch die Vorauszahlung der 4. Rate für das Jahr 2022 der Gewerbesteuer ist dann fällig. Diese Erinnerung ist deshalb wichtig, weil bestehende Abgabenbescheide im aktuellen Kalenderjahr ihre Gültigkeit behalten und somit keine separaten Zahlungsaufforderungen versandt werden.

KITA-Entgelte, also Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten sowie die Essengeldpauschale, sind gemäß aktueller Satzung jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. 

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten erfolgen:

Sparkasse Märkisch-Oderland:            IBAN:       DE31 1705 4040 2308 1411 42

Berliner Volksbank e.G.:                       IBAN:       DE09 1009 0000 8848 2000 00

Deutsche Kreditbank AG:                     IBAN:       DE45 1203 0000 0000 5002 31

Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das gültige Kassenzeichen als Referenz an. 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, an den Sprechtagen während der regulären Sprechzeiten persönlich in der Gemeindekasse bar oder per EC-Karte zu zahlen. Es wird jedoch um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Einfacher geht es mit dem SEPA-Lastschriftverfahren, als automatisierte  Zahlungsform. Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage der Gemeinde hinterlegt oder kann direkt in der Gemeindekasse angefordert werden.