Liebe Neuenhagener,
normalerweise ist es nicht meine Art, Sie und die Öffentlichkeit auf diesem Wege zu informieren, aber durch jüngste Veröffentlichungen in den sozialen Medien fühle ich mich im Interesse der Sache und vor allem gegenüber den Neuenhagener Schülerinnen und den Schülern und ihren Eltern, dazu verpflichtet.
Gestern erschien auf der Homepage der Freien Mitte (FM) ein Beitrag unter der Überschrift „Schule aus dem Zauberhut - warum Neuenhagens Bildungspolitik auf dem Holzweg ist“, der sich auf die 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde bezieht. Diese wurde seit dem Sommer vergangenen Jahres im Bildungsausschuss der Gemeinde beraten. Just nachdem am 17. März diese 3. Fortschreibung im Bildungsausschuss der Gemeinde beraten wurde, in dem der Vertreter der FM in der Diskussion nichts Substantielles beigetragen hatte, erscheint zwei Tage später dieser Beitrag.
Die Art und Weise, sich zu Themen, die für die Gemeinde von erheblicher Bedeutung sind, über die sozialen Netzwerke zu äußern und nicht im persönlichen Zusammentreffen, das – wie beschrieben – zwei Tage vorher stattfand, entsprechen in keiner Weise der politischen Etikette und sind ein Schlag ins Gesicht der Verwaltung.
Zu den Fakten: Die Darstellung der FM von „gravierenden Mängeln“ und „sachlichen Fehlern von erheblicher planerischer Tragweite“ wird deutlich zurückgewiesen. Die in der Planung verwandten Zahlen beruhen auf den tatsächlich bereits in der Gemeinde geborenen Kindern und auf den tatsächlichen Zahlen, auf welche weiterführenden Schulen Schülerinnen und Schüler der kommunalen Grundschulen im Ü7-Verfahren gewechselt sind.
Als erheblicher Fehler wird dabei klassifiziert, dass die Schule in Altlandsberg keine Oberschule, sondern eine Gesamtschule ist. Das ist in der Tat ein Fehler, der hier passiert ist und der natürlich korrigiert wird. Verschwiegen wird dabei, dass diese Schule erst seit dem Schuljahr 2024/2025 eine Gesamtschule ist und bis dato eine Oberschule war. Das betrifft also nur diese beiden Jahre und nicht, wie der Beitrag der FM suggeriert, den gesamten untersuchten Zeitraum.
Korrigiert man die zitierten Tabellen, bleiben am Ende immer noch durchschnittlich 61 Schülerinnen und Schüler, die in den zurückliegenden Jahren auf die Schulform „Oberschule“ gewechselt sind. Die von der FM „bereinigte Tabelle“ enthält nicht die korrekten prozentualen Angaben, wenn man für die Schuljahre 2024 und 2025 die in der ursprünglichen Tabelle dargestellten Zahlen der Oberschule Altlandsberg nicht der Schulform „Oberschule“, sondern der Schulform „Gesamtschule“ zuschlägt.
Schuljahr/ Bildungsgang | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Durchschnitt in % | |||||
Abgänger Klasse 6 | 170 | 163 | 197 | 193 | 213 |
| |||||
Gymnasium EGN Strausberg II Fontane | 63 | 37,06 | 68 | 41,72 | 83 | 42,13 | 96 | 49,74 | 82 | 38,49 | 41,83 |
Oberschule IB Altlandsberg Fredersdorf Hoppegarten | 44 | 25,88 | 53 | 32,52 | 84 | 42,64 |
40 |
20,72 |
51 |
23,94 |
29,14 |
Gesamtschule GOST Gesamtschule Altlandsberg ab Schuljahr 2024/20ß25 |
| 8,82 |
| 10,43 |
| 7,61 |
43 |
22,28 |
54 | 9,39 25,35 |
14,89 |
Andere weiterführende Schulen
| 50 | 29.41 | 35 | 21,47 | 15 | 7,61 | 14 | 7,25 | 26 | 12,20 | 15,59 |
Durchschnittliche Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen nach der Korrektur
Abgänger Jahrgangsstufe 6 in 7 Schuljahr | Schülerinnen und Schüler | Durchschnittliche Anwahl der Schulform 2021 bis 2025 in % | |||
Gymnasium 41,83 | Oberschule
| Gesamtschule
| Weitere 15,59 | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
2025/2026 | 206 | 86 | 60 | 31 | 31 |
2026/2027 | 195 | 81 | 57 | 28 | 29 |
2027/2028 | 205 | 85 | 60 | 31 | 32 |
2028/2029 | 230 | 96 | 67 | 34 | 35 |
2029/2030 | 237 | 99 | 69 | 36 | 36 |
2030/2031 | 202 | 84 | 59 | 30 | 31 |
2031/2032 | 188 | 79 | 55 | 28 | 29 |
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Korrigierte Tabelle aus dem Schulentwicklungsplan der Gemeinde
Damit bleibt es dabei, dass auf der Grundlage der tatsächlich in den zurückliegenden sieben Jahren angewählten Schulform in der Prognose durchschnittlich 61 Schülerinnen und Schüler auf die Schulform „Oberschule“ wechseln werden.
Abenteuerlich wird der Analyst, wenn er behauptet, dass es aus Neuenhagen nur vier Wünsche zum Besuch einer Oberschule geben wird. Das aktuelle Ü7-Verfahren, und darauf wird ja Bezug genommen, ist noch gar nicht abgeschlossen. Die Eltern haben noch keine Bescheide erhalten, diese kommen erst Ende Mai 2026. Insofern ist es fraglich, wie diese Aussage zustande kommt. Es erscheint im Übrigen auch reichlich unwahrscheinlich, dass von 214 Schulabgängern der 6. Klassen in diesem Schuljahr nur vier auf eine Oberschule wechseln wollen. In der aktuellen Schulentwicklungsplanung des Landkreises – ein Vertreter der FM hat daran im Bildungsausschuss und im Kreistag mitgewirkt – beschreibt die Übergangsquote im Ü7-Verfahren beim Erstwunsch für die Oberschule mit 35,21 Prozent zum Schuljahr 2024/2025 im Berliner Umland. Demnach müssten theoretisch von den aktuell 214 Schülerinnen und Schüler der Neuenhagener Grundschulen, die im Sommer in die 7. Klasse wechseln, 75 die Schulform „Oberschule“ anwählen. Das deckt sich mit dem ursprünglichen Entwurf der 3. Fortschreibung.
Der Beitrag verschweigt auch die Erläuterungen, warum mit dem Verfahren, das die Verwaltung hier vorschlägt, im Ergebnis nur die Errichtung eine Oberschule und keine Errichtung einer Gesamtschule erreichbar ist. In der 3. Fortschreibung finden Sie diese auf der Tagesordnung des Bildungsausschusses: Im Punkt 8.2. und nicht nur dort, ist aufgeführt, warum es in dem Verfahren, das die Gemeinde hier gewählt hat, nicht möglich ist, im Ergebnis eine Gesamtschule zu errichten, sondern eine Oberschule. Das sind zum einen die Schülerzahlen und zum anderen die Tatsache, dass in zwei Nachbargemeinden Gesamtschulen errichtet wurden, beziehungsweise werden sollen und es unwahrscheinlich ist, beim MBJS die Genehmigung für eine weitere Gesamtschule zu erhalten. Der Weg wird bewusst auch so gewählt, weil er zu einem schnellen Ergebnis führt, nämlich der Errichtung einer Oberschule bereits im nächsten Jahr. Eine Gesamtschule würde Neuenhagen aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigt bekommen. Das wäre nur über die Schulentwicklungsplanung des Landkreises möglich.
Das wurde von der Verwaltung mehrfach kommuniziert.
Die Bedenken, dass Grund- und Oberschule in einem Gebäude beschult werden, sind nachvollziehbar und sind, wenn alle Beschlüsse gefasst wurden, mit der Grundschule zu besprechen. Nur wird auch hier verschwiegen, dass in der 3. Fortschreibung ausgeführt ist, dass die Oberschule zum Schuljahr 2027/2028 in den Räumen der Grundschule am Gruscheweg starten soll, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht voll ausgelastet ist und damit über freie Räumlichkeiten verfügt. Die Oberschule startet im Schuljahr 2027/2028 mit zwei Klassen und mehr nicht! Die vorhanden Lernbedingungen für Oberschüler sind dafür vorhanden und behindern den Ablauf von Grundschule und Hort nicht wesentlich. Mit einer guten Organisation werden alle Beteiligten, das aus Sicht der Verwaltung gut bewältigen. In der Abwägung schnell fehlende Kapazitäten für dringend benötigte Plätze an weiterführenden Schulen zu schaffen, ist eine Doppelnutzung für voraussichtlich zwei Schuljahre vertretbar. Parallel soll der Bau der erforderlichen Räumlichkeiten für die Oberschule neben der Grundschule am Gruscheweg von der Gemeinde Neuenhagen auf den Weg gebracht werden.
Auch die Personalgewinnung für eine neue Schule ist nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern – nach Vorliegen der Genehmigung zur Errichtung der Oberschule – Aufgabe des staatlichen Schulamtes.
Die Schlussfolgerung, dass die Planungen zur Errichtung einer Oberschule einer tragfähigen planerischen und bedarfsseitigen Grundlage entbehrt, ist falsch.
Alle dafür notwendigen Schritte sind mit dem Landkreis, dem Staatlichen Schulamt und dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport des Landes Brandenburg vorbesprochen worden. Auch die Fraktionen der Gemeindevertretung und damit auch die Freie Mitte wurde immer wieder zum aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit vom Bürgermeister informiert.
Es ist sehr bedauerlich, wie die Freie Mitte Neuenhagen hier wider besseres Wissen in den sozialen Medien agiert. Im Sinne der von der Freien Mitte stets geforderten fairen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung ist ein derartiger Schritt aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar. In dieser Woche tagte der Bildungsausschuss: Weshalb wurden die Bedenken dort nicht vorgebracht, sondern stattdessen nicht einmal 48 Stunden später öffentlich in den sozialen Medien? Ein solcher Umgang schadet dem Dialog und behindert eine vertrauensvolle Kooperation. Und schadet am Ende zukünftigen Generationen Neuenhagen Schülerinnen und Schüler, wenn solche wichtigen Projekte zerredet werden.
Ihr Bürgermeister
Ansgar Scharnke
