Öffentliche Zahlungsaufforderung


Alle Selbstzahler werden gebeten zum 15. Mai 2025 ihre Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühr, die Zweitwohnungssteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer (jeweils die zweite Rate für das Jahr 2025) zu bezahlen. Ebenso wird die Vorauszahlung der Gewerbesteuer (zweite Rate) fällig.

KITA-Entgelte, d.h. Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten sowie die Essengeldpauschale, sind gemäß aktueller Satzung jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.

Bargeldlose Zahlungen können grundsätzlich auf folgende Konten erfolgen:

Sparkasse Märkisch-Oderland: IBAN: DE31 1705 4040 2308 1411 42

Deutsche Kreditbank AG: IBAN: DE45 1203 0000 0000 5002 31

Berliner Volksbank e.G.: IBAN: DE09 1009 0000 8848 2000 00

Bitte überweisen Sie auf der Grundlage des aktuellen Abgabenbescheides und geben als Referenz immer das gültige Kassenzeichen an. 

Wichtig: Die Gemeindekasse ist im Zeitraum 30. April bis 14. Mai 2025 nicht besetzt. Der Kassenautomat im Bürgerservice steht für das Bezahlen von Dienstleistungen unverändert zur Verfügung. Darüber hinaus können im Rathaus keine Einzahlungen entgegengenommen werden.