In ihrer gemeinsamen Sitzung am 5. Mai in Hoppegarten, haben sich die Mitglieder des Kooperationsrates im sehr gut besuchten Gemeindesaal über die kommenden Schritte verständigt. Vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung könnte der offene Bebauungsplan noch im Mai ausgelegt werden. Sollte es keine größeren Einwände oder Bedenken geben, wäre eine Abstimmung in der Hoppegartener Gemeindevertretung darüber Anfang Juli möglich und somit Baurecht für den Landkreis Märkisch-Oderland geschaffen. Dies sei das bestmögliche zeitliche Szenario, erklärte Hoppegartens Bürgermeister Sven Siebert.

In der Sitzung des Kooperationsrates stellte ein Vertreter des von Hoppegarten beauftragten Planungsbüros zwei verkehrliche Erschließungsvarianten vor. Das Gremium sprach sich für eine südliche Hauptzufahrt von der Hoppegartener Seite aus, um darüber den motorisierten Individualverkehr und auch den Busverkehr zu lenken. Diese Variante greift die Bedenken von Neuenhagener Seite auf, dass über die südliche Zuwegung die Belastungen für die Anwohner in der Virchowstraße minimiert werden. Dennoch sollen die Schüler auch von der Neuenhagener Seite das Schulgelände zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können. Hierzu stellte Neuenhagens Bürgermeister Ansgar Scharnke einen Ausbau der Virchowstraße in Aussicht, um eine zeitgemäße Zuwegung zu ermöglichen.