Onlineumfrage zur Ortsentwicklung gestartet


Alle Neuenhagener sind aufgerufen, sich elf Fragen zur Ortsentwicklung der Gartenstadt zu stellen. Hintergrund: In Neuenhagen wird viel gebaut, vor allem auf bisher unbebauten oder durch Grundstücksteilungen neu entstandenen Flächen. Diese liegen häufig in ruhigen, grünen Wohngebieten, die maßgeblich den Gartenstadtcharakter unserer Gemeinde prägen. Die bisherige Gemeindeentwicklung erfolgte unter den landes- und planungsrechtlichen Vorgaben. Dabei steht die Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen im Fokus, um die Innenentwicklung zu stärken.

Die Gemeindevertretung hat am 30. Mai 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans zur Steuerung der Innenentwicklung für das Gemeindegebiet von Neuenhagen bei Berlin beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll die Attraktivität von Neuenhagen bei Berlin als Wohnort mit ausgeprägtem Charakter einer Gartenstadt bewahrt und die Gemeinde vor zu starker Verdichtung geschützt werden.

Einer unerwünschten zusätzlichen Verdichtung und negativen Veränderungen des Ortsbildes soll entgegengewirkt werden und die bauliche Entwicklung unbebauter Flächen gesteuert werden. Der Bebauungsplan wird Festsetzungen treffen, mit denen der Charakter der Gartenstadt langfristig und nachhaltig gesichert werden soll.

Um die Planungsziele zu erreichen, ist eine ausführliche, frühzeitige und offene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde geboten. Deswegen sind die Neuenhagener aufgerufen an dieser Onlinebefragung teilzunehmen. Mit der Befragung soll ermittelt werden, welche Qualitäten die Einwohner schätzen und wie die Neuenhagener zu den oben genannten Planungszielen für den Bebauungsplan stehen.

Bis zum 11. Juli kann abgestimmt werden. Bei einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 16. Juli 2025 um 18 Uhr werden die Ergebnisse der Onlinebefragung der interessierten Öffentlichkeit im Bürgerhaus vorgestellt. Zudem wird das weitere Vorgehen besprochen und Raum für Diskussion gegeben. Bei der Veranstaltung werden auch grundsätzliche Regelungsmöglichkeiten in einem derartigen Bebauungsplan und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Instruments vorgestellt. Im weiteren Verfahren können sich die Einwohner erneut an diesem Bebauungsplanverfahren beteiligen.