
Das Ziel der EU-Trinkwasserrichtlinie von 2020 ist es, in der EU im öffentlichen Raum den Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser für alle Menschen zu ermöglichen. 2023 trat in Deutschland das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gehört die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten zur Daseinsvorsorge.
Der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser ist eine Maßnahme zum Hitze- und Gesundheitsschutz und zur sozialen Gerechtigkeit. Außerdem spart jedes Nachfüllen der eigenen Trinkflasche und jedes Trinken am Brunnen Plastik und CO₂-Emissionen. So ist jeder Schluck Trinkwasser auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Als günstigster Platz zur Aufstellung eines Trinkwasserbrunnes wurde der neue Markplatz ausgewählt. Aufgrund der in der Nähe vorhanden Anschlüsse kann er dort relativ einfach installiert und dann von vielen Menschen genutzt werden.

Mit dem Wasserverband Strausberg-Erkner (W-S-E) als dem Trinkwasserlieferanten der Gemeinde wurde eine vertragliche Vereinbarung zum Bau, der Inbetriebnahme und zur Bewirtschaftung des Trinkbrunnens geschlossen. Damit sind alle mit der Aufstellung im Zusammenhang stehenden Fragen, wie die Auswahl des Modells, die Installation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die regelmäßige technische Wartungen sowie notwendige mikrobiologische Untersuchungen nach Vorgaben des Gesundheitsamtes in einer Hand.

Die Kosten für die Aufstellung des Trinkbrunnens betragen einmalig etwa 28.500 Euro. In den Folgejahren werden für die Wartung jährlich etwa 12.500 Euro im Haushalt der Gemeinde eingeplant. Die Suche nach einem Platz für einen Trinkwasserbrunnen wurde im Jahr 2023 von der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung angestoßen. Sowohl für den W-S-E als auch für das Gesundheitsamt ist die Aufstellung von Trinkbrunnen neu, es gibt kaum Erfahrungswerte. Neuenhagen nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Laut Auskunft des W-S-E ist Neuenhagen die einzige Kommune im Verbandsgebiet, die einen solchen Brunnen in Betrieb hat.