Kreishaushalt 2025 genehmigt


Der Kreishaushalt für das Jahr 2025 ist vom Ministerium des Innern und für Kommunales unter Auflagen genehmigt. Dazu erklärt der Beigeordnete und Kämmerer, Rainer Schinkel: „Die kommunalen Haushalte in ganz Deutschland sind durch die stetig gestiegenen, gesetzlich normierten Ausgaben im Jugend- und Sozialbereich in den letzten Jahren in Schieflage geraten. Da macht der Landkreis Märkisch-Oderland keine Ausnahme.

In beide Bereiche fließen zwei Drittel der mit 532 Mio. € geplanten Ausgaben des Kreishaushaltes. Die Handlungsfähigkeit der Kreise wird dadurch stark eingeschränkt, da das Land seine Zuweisungen nicht annähernd so erhöht, wie es erforderlich ist.

Der Landkreis verfügt noch über Rücklagen, die aber spätestens 2026 aufgebraucht sein können. Für die anstehenden bzw. laufenden Investitionsmaßnahmen benötigen wir Kredite, die vom Land genehmigt werden müssen. Für uns bedeutet dies, dass der Konsolidierungszwang in den kommenden Jahren bestehen bleibt. Künftige Investitionsvorhaben stehen unter dem Vorbehalt der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit. Wir werden uns auf Pflichtaufgaben konzentrieren müssen und auch priorisieren. Arbeitsprozesse und Verwaltungsabläufe müssen effizienter werden, letztlich auch mit zunehmender Digitalisierung und Einsatz von KI-Elementen.

Wir werden uns dem stellen müssen. Es bleibt allerdings die Aufgabe des Landes, uns von Aufgaben zu entlasten, bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und für eine bessere Finanzausstattung zu sorgen.

In schwierigen Zeiten ist es sicher möglich, die eine oder andere Investition zu verschieben. Wenn Infrastruktur über Jahre oder Jahrzehnte vernachlässigt wird, ist der Schaden viel größer, wie an verschiedenen Stellen, Stichwort „Deutsche Bahn“, zu sehen ist.

Konsolidieren heißt, im Landkreis jede Ausgabe kritisch zu hinterfragen und wir müssen den Spagat bewältigen, zum Einen als Dienstleister für die Anliegen unserer Bürger zu fungieren, andererseits können wir nicht zusätzliches Personal einstellen, da wir dafür eben nicht die Mittel haben und wir müssen – Stichwort Kreisumlage – immer die finanzielle Situation unserer Gemeinden im Blick haben und unsere Interessen nicht über deren Interessen stellen.

Eine aufschiebende Bedingung in der Haushaltsgenehmigung betrifft den Schulneubau in Hoppegarten. Eine Kreditgenehmigung wird uns dann gewährt, wenn es sowohl einen Errichtungsbeschluss als auch eine Genehmigung des Bildungsministeriums dafür gibt.

Die gesamte Schulentwicklungsplanung wird derzeit im Kreistag diskutiert.

Ziel muss es sein, trotz der schwierigen Haushaltslage ein gewisses Maß an Handlungsfähigkeit zu erhalten und das kann nur gemeinsam mit dem Kreistag erreicht werden.“ 

Text: Johanna Seelig (Pressesprecherin des Landkreises MOL)