Gemeinde warnt vor unseriösen Bauangeboten


In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zu Fällen, in denen eine Firma ohne Genehmigung der Gemeinde Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum begonnen hat.

Betroffen sind unter anderem Grundstückszufahrten und Gehwegzugänge, die durch die betroffene Firma eigenmächtig geöffnet und bearbeitet wurden – ohne schriftliche Zustimmung der Anlieger und ohne die erforderliche Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin:
Arbeiten im öffentlichen Bereich – insbesondere an Zufahrten, Gehwegen, Grundstückszugängen oder Straßenteilen – dürfen ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Gemeinde durchgeführt werden.

Darüber hinaus wurde der Gemeindeverwaltung bekannt, dass Bürgerinnen und Bürgern auch Arbeiten auf Privatgrundstücken durch diese Firma angeboten wurden. In diesem Zusammenhang kam es offenbar zu Barzahlungsforderungen zu unangemessen hohen Preisen. Verträge wurden teilweise lediglich über Ankreuzzettel oder in anderer formloser Weise abgeschlossen. Ein rechtsverbindliches und nachvollziehbares Angebot lag oft nicht vor.

Die Gemeinde rät daher:

  • Lassen Sie sich vor Beginn jeglicher Bauarbeiten ein schriftliches Angebot mit Preisaufschlüsselung und vollständigen Kontaktdaten des Unternehmens aushändigen.
  • Zahlen Sie keine Beträge in bar, ohne nachvollziehbare Rechnung.
  • Fragen Sie im Zweifel bei der Gemeindeverwaltung nach, ob eine Genehmigung für Arbeiten im öffentlichen Bereich vorliegt.
  • Melden Sie verdächtige Vorfälle direkt an die Gemeinde oder an die Polizei.

Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit mögliche rechtliche Schritte und hat die zuständigen Behörden informiert.