Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Volltext

    Auskunft über natürliche Personen
    Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Antragsberechtigt ist auch der gesetzliche Vertreter. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

    Auskunft über Firmen
    Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch über juristische Personen (GmbH, AG, UG, Genossenschaften) oder Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma (Geschäftsführer oder Prokurist).

  • Erforderliche Unterlagen

    Benötigte Unterlagen:

    • bei Auskünften über eine natürliche Person
      Personalausweis oder Pass
      Angabe über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Anschrift und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
      persönliche Vorsprache ist erforderlich
     
    • bei Auskünften über Firmen
      Personalausweis oder Pass
      Auszug aus dem Handelsregister
      Angabe über Verwendungszweck der Auskunft
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    13 Euro
  • Fristen

    Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundesamt für Justiz in
    Bonn weitergeleitet.
    Die Bearbeitungszeit beträgt 1-2 Wochen.

  • Weiterführende Informationen

    Online-Auskunft:

    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät (bitte lesen Sie hierzu folgenden Info-Flyer zur Online-Auskunft).


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