Abgabe der Grundsteuerwerterklärung bis Ende Oktober 2022


Die Gemeinde erreichen viele Anfragen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung. Deshalb bekommen Sie aus dem Rathaus ein weiteres Update. Grundsätzlich darf die Gemeinde nicht beim Ausfüllen der Erklärungen behilflich sein, auch liegen im Rathaus keine Vordrucke für die Grundsteuerwerterklärung vor. Mit nachstehenden Hinweisen möchten wir ein wenig bei der Erklärungsabgabe unterstützen.

Alle Grundstückseigentümer die zum Stichtag 1. Januar 2022 über Grundbesitz verfügen, müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung beim zuständigen Finanzamt (hier: Strausberg) abgeben. Eigentümer von Bauten auf fremden Grund und Boden (z.B. Bungalows) sind hiervon nicht betroffen, müssen aber gegebenenfalls Eigentümer des Grund und Bodens mit Informationen unterstützen. Das Finanzamt bewertet anschließend das Grundstück neu. Die Gemeinde verwendet die neuen Grundsteuerwerte ab dem Jahr 2025.


Elektronisch oder in Papierform?

Die Erklärungen müssen nach der gesetzlichen Regelung elektronisch eingereicht werden. Hierfür steht das kostenlose Portal „MEIN ELSTER“ (www.elster.de ) zur Verfügung. Wer noch nicht über einen ELSTER-Zugang verfügt, sollte sich ein Benutzerkonto anlegen, was bis zu zwei Wochen dauern kann.

Wer bereits über ein Benutzerkonto verfügt, weil er zum Beispiel seine Einkommensteuererklärung elektronisch übermittelt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Angehörige, wie Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister können dieses für die Grundsteuerwerterklärung ebenfalls verwenden.

Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) steht eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit mit vorheriger Registrierung unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de vom Bund zur Verfügung.

Sollte keine Möglichkeit zur Abgabe in elektronischer Form bestehen, erhalten Sie in Ausnahmefällen die Formulare beim Finanzamt. Auch auf der Website grundsteuer.brandenburg.de stehen diese zum Download und ausdrucken zur Verfügung.


Was benötige ich?

Je nach Grundstücksart sind verschiedene Daten erforderlich. Allgemein benötigen Sie:

  • das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheiden, 064 926 XXXX XXX XXX und als letzte Ziffer 0-9 als Prüfziffer),
  • Detailinformationen zum Grund und Boden (Flur. Flurstück, Art des Grundstücks, Fläche, Bodenrichtwert – abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de),
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr (wenn nach 1948 erbaut) beziehungsweise Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, Wohnfläche/Nutzfläche (unter anderem siehe Notarvertrag),
  • Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze.


Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung –  Hotline

Auf der Webseite https://grundsteuer.brandenburg.de  stehen detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit.

Über das Informationsportal https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de erhalten Sie den Botenrichtwert, Fläche, Flur und Flurstück.

Telefonisch können die Bürger allgemeine Anfragen zur Grundsteuerwerterklärung von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 14 Uhr bei der landesweiten Telefonhotline  (0331 200 600 20)  stellen.

Die Hotline des Finanzamts Strausberg für spezifische Anfragen zum Grundbesitz im Landkreis Märkisch Oderland ist erreichbar unter der Telefonnummer 03341 342-1036 bzw. 1037 und hat folgende Sprechzeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr. 

Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Auskünften zur Grundsteuerreform und der Herausgabe von Vordrucken wird seit dem 01. Juli 2022 ein gesonderter Service im Finanzamt Strausberg angeboten. An diesen „Grundsteuertagen“ stehen die Kollegen der Bewertungsstelle zu den Öffnungszeiten (Mo - Fr 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Di 12-18 Uhr) zur Verfügung. Zu diesen Öffnungszeiten können die Bürger ohne Termin auch persönlich Ihre Fragen stellen beziehungsweise die Steuererklärung einreichen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass den Bürgern neben allgemeinen Auskünften keine nähere ins Detail gehende Informationen durch das Finanzamt sowie der Gemeinde  gegeben werden dürfen, da die steuerliche Hilfeleistung gesetzlich ausschließlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist.

Für die Einrichtung eines ELSTER-Zugangs finden Sie auf www.elster.de Hilfestellungen, aber auch die Finanzämter unterstützen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wie die Grundsteuerwertermittlung mit ELSTER abgegeben werden kann, zeigt diese Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen im Garten.