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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft über natürliche Personen
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Antragsberechtigt ist auch der gesetzliche Vertreter. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

Auskunft über Firmen
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch über juristische Personen (GmbH, AG, UG, Genossenschaften) oder Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma (Geschäftsführer oder Prokurist).

Benötigte Unterlagen:

  • bei Auskünften über eine natürliche Person
    Personalausweis oder Pass
    Angabe über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Anschrift und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
    persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • bei Auskünften über Firmen
    Personalausweis oder Pass
    Auszug aus dem Handelsregister
    Angabe über Verwendungszweck der Auskunft

Bearbeitungszeit
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet.
Die Bearbeitungszeit beträgt 1-2 Wochen

Online-Auskunft:

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät (bitte lesen Sie hierzu folgenden Info-Flyer zur Online-Auskunft).