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Laubentsorgung

Laubentsorgung in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin  

In den Monaten September bis Januar des Folgejahres wird in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin das auf öffentlichen Straßen anfallende Laub eingesammelt und der Kompostierung zugeführt.

Dabei handelt es sich um Straßenlaub. Entscheidend ist nicht, von welchem Baum das Laub stammt, sondern wo es liegt:

  • Laub, das sich auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen befindet, wird im Rahmen der kommunalen Laubentsorgung aufgenommen.
  • Laub, das auf privaten Grundstücken anfällt – auch wenn es von Straßenbäumen stammt – ist vom Grundstückseigentümer selbst über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege (z. B. Biotonne, Kompostierung oder Entsorgung über den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland) zu entsorgen.


Laub von öffentlichen Straßen ist neben der Fahrbahn in Vorbereitung der Entsorgung durch die von der Gemeinde beauftragte Firma in Form von Haufen abzulagern. Straßenlaub ist nicht an Bäumen und auf Fahrbahnen abzulagern. Dabei kann Laub ebenso in Säcken und privaten Laubkisten für den Abtransport vorbereitet werden.

Tourenplan der Laubentsorgung

Die Laubentsorgung orientiert sich an den Touren der Straßenreinigung. Die jeweiligen Entsorgungstermine können dem Tourenplan der Straßenreinigung entnommen werden. Witterungsbedingt sowie aufgrund des tatsächlichen Laubanfalls kann es zu Abweichungen kommen.

Laubsäcke

Als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit stellt die Gemeinde kostenfrei Laubsäcke zur Verfügung.

Die Laubsäcke werden im Rathaus in 5er-Rollen ausgegeben. Der Ausgabestandort ist im Rathaus ausgeschildert.

Die befüllten Laubsäcke können gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Sie werden während der Laubsaison fortlaufend durch die beauftragte Firma sowie den Bauhof eingesammelt und anschließend der Kompostierung zugeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Laubsäcke ausschließlich für die Entsorgung von Straßenlaub vorgesehen sind.

Private Laubkisten

Als Alternative zu Laubsäcken können private Laubkisten genutzt werden.

Hierfür ist vor der Aufstellung eine kostenfreie Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen. In dieser werden insbesondere der Standort, der Aufstellzeitraum sowie die Größe der Laubkiste festgelegt.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Laubkiste aufstellen möchten, wenden sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Werden nicht angemeldete Laubkisten im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt, nimmt die Gemeinde Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern auf, um die erforderliche Vereinbarung abzuschließen.

Hinweise zur Entsorgung von Laub und Gartenabfällen

Für die Entsorgung von Laub und anderen Gartenabfällen, die auf privaten Grundstücken anfallen, ist der Landkreis Märkisch-Oderland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig.

Laub und Gartenabfälle von privaten Grundstücken sind über die hierfür vorgesehenen Entsorgungswege (z. B. Biotonne, Eigenkompostierung oder Entsorgung über den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland) zu beseitigen.

Das Verbringen von Laub oder anderen Gartenabfällen von privaten Grundstücken auf öffentliche Straßen oder sonstige öffentliche Flächen zum Zweck der Entsorgung ist nicht zulässig.

Ebenso dürfen Gartenabfälle nicht auf unbefestigten Fahrbahnen oder öffentlichen Flächen abgelagert werden. Solche Ablagerungen stellen eine unerlaubte Abfallentsorgung dar und können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus verursachen sie zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit.